Lübeck. Der 43-Jährige, der eine Studentin bei Lübeck gefesselt und vergewaltigt haben soll, könnte für weitere Taten verantwortlich sein.
Im Fall der gefesselten und vergewaltigten Studentin aus Lübeck suchen Polizei und Staatsanwaltschaft weiter nach Beweismitteln, um das Tatgeschehen aufzuklären. So fehlten noch die Jacke und das Handy der Studentin, die für die Ermittlungen wichtig sein könnten, sagte die Pressesprecherin der Lübecker Staatsanwaltschaft, Ulla Hingst. Auch die Frage, ob es sich bei dem festgenommenen Tatverdächtigen um einen Serientäter handelt, ist noch unklar.
Serientäter? Womöglich auch Frau aus Hamburg entführt
„Es haben sich zwar noch zwei weitere Frauen gemeldet, die von möglichen Übergriffen durch den Beschuldigten berichten“, sagte Hingst. Allerdings gebe es bei einem der Fälle bei der Personenbeschreibung erhebliche Abweichungen zum Tatverdächtigen. „Im anderen Fall hat das von der Zeugin geschilderte Tatgeschehen in Hamburg begonnen, so dass wir die Anzeige an die Hamburger Polizei weitergeleitet haben“, sagte Hingst.
Die 20 Jahre alte Studentin war Mitte Oktober gefesselt und geknebelt nur mit Jeans und T-Shirt bekleidet an einem einsamen Feldweg nahe der Autobahn 20 bei Mönkhagen im Kreis Stormarn gefunden worden. Sie war nach einer Studentenparty in einem Veranstaltungszentrum im Lübecker Stadtteil St. Lorenz Nord verschleppt und vergewaltigt worden.
43 Jahre alter Verdächtiger durch DNA identifiziert
Als mutmaßlichen Täter hatte die Polizei Anfang November einen 43 Jahre alten Mann festgenommen. Seine DNA sei an Bekleidungsstücken und dem Knebel gefunden worden, hatte die Staatsanwaltschaft damals mitgeteilt.
Der Lübecker steht den Angaben zufolge auch im Verdacht, rund einen Monat zuvor eine 25-Jährige verschleppt zu haben. Die Lübeckerin konnte sich jedoch befreien und flüchten.
Anfang der Woche hatte die Polizei auf der Suche nach der Jacke und dem Handy der 20-Jährigen die Straßengräben und Seitenstreifen zwischen Lübeck und Mönkhagen durchkämmt. Gefunden wurde aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft nichts.
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