Bad Oldesloe. Ermäßigung für Geschwisterkinder in Horten soll bleiben. Eltern fordern auch gerechte Lösung für Kinder in Offenen Ganztagsschulen.
Das neue Kitagesetz sorgt weiter für viel Diskussionsstoff. Gibt es für Geschwisterkinder, die in einem Hort betreut werden, künftig keine Beitragsermäßigung mehr? Diese drängende Frage bewegte mehr als 120 Eltern, die auf der Tribüne des bis auf den letzten Platz besetzten Kreistagssitzungssaals in Bad Oldesloe die jüngste Sitzung des Jugendhilfeausschusses verfolgten. „Die Sorge, dass sich die finanzielle Belastung für Eltern erheblich erhöht, ist groß“, begründete Maren Warneke, Mutter zweier Kinder aus Ahrensburg, die starke Präsenz der Eltern.
Online-Petition haben sich 600 Eltern angeschlossen
Gemeinsam mit Marie Koch hatte sie eine Online-Petition auf den Weg gebracht, um eine Änderung an dem Reformpaket der Landesregierung zu erwirken. „Innerhalb kurzer Zeit haben sich rund 600 Eltern angeschlossen. Das zeigt, wie sehr dieses Thema viele Familien in Stormarn bewegt“, so Warneke.
Ursache war die ursprüngliche Empfehlung der Kreisverwaltung, Geschwisterkinder in Horten bei Beitragsermäßigungen nicht mehr zu berücksichtigen. Als Grund dafür nannte Landrat Henning Görtz eine Fehlinterpretation des neuen Kitagesetzes. „Nicht nur wir im Kreis Stormarn sind davon ausgegangen, dass eine Ausweitung der Beitragsermäßigung für Kinder in Horten zwangsläufig auch für Schüler an Offenen Ganztagsschulen gelte“, erklärte Görtz. Das aber hätte eine unabsehbare finanzielle Mehrbelastung bedeutet.
Staatssekretär reagiert mit rechtlicher Klarstellung
Inzwischen reagierte Staatssekretär Matthias Badenhop vom Sozialministerium in Kiel mit einer rechtlichen Klarstellung. Über die freiwillige Erweiterung der Ermäßigung können die Kreise nach wie vor selbst entscheiden. Es stehe den örtlichen Trägern der Jugendhilfe frei, welcher Empfängerkreis in welcher Höhe bedacht werde.
Zwar soll die Ermäßigung für das zweite Kind laut Kreisvorlage ab August von bisher 70 Prozent auf 50 Prozent sinken. Dennoch begrüßen viele Eltern, dass sich am Status Quo für eine Ermäßigung von Geschwisterkindern in der Hortbetreuung erst einmal nichts ändert. Sie wünschen sich indes auch eine Lösung für Kinder, die Betreuungsangebote in Offenen Ganztagsschulen (OGS) wahrnehmen. „Dass da in zwei Welten gedacht wird, sollte nicht zementiert werden“, sagt etwa Dirk Hansen aus Ahrensburg. Zumal das Land die OGS selbst forciere. Dafür sollten die Eltern im Nachgang aber nicht bestraft werden.
Ahrensburg ist in Sachen OGS Vorreiter
Schon jetzt gibt es in Stormarn laut Stefan Dzyk, Fachdienstleiter Familie und Schule in der Kreisverwaltung, mehr OGS- als Hortkinder. Einheitliche Regelungen sind aber auch deshalb schwierig, weil es sich bei der OGS um einen anderen Rechtskreis handelt. Hier ist nicht das Sozial-, sondern das Bildungsministerium zuständig.
Ahrensburg ist in Sachen OGS Vorreiter. Nicht zuletzt deshalb, weil es in der Hortbetreuung an notwendigen Plätzen gemangelt hat. Die qualitativen Anforderungen in der Betreuung und deren Finanzierungsaufwand unterscheiden sich indes deutlich. Während in den Horten ausgebildete Pädagogen und sozialpädagogische Assistenten vorgeschrieben sind, können Nachmittagsangebote an der OGS auch von Honorarkräften wie Eltern oder engagierten Abiturienten geleitet werden.
Auf viele Eltern komme „massive Mehrbelastung“ zu
Die Stadtverordnetenversammlung Ahrensburg hat in Anbetracht der konkreten Lage entschieden, die Beitragsermäßigung vorerst auch auf Geschwisterkinder an Offenen Ganztagsschulen zu erweitern. Fraglich bleibt, wie lange sich die Stadt das wird leisten können, ohne finanzielle Unterstützung durch den Kreis.
Für Tom Winter vom Kreiselternrat muss es hier schnell eine gerechte und praktikable Lösung geben. „Wenn das Land seine Pro-Kopf-Förderung tatsächlich verdoppelt, müsste rein rechnerisch deutlich mehr Geld im Kreis ankommen“, sagt er. Das wäre auch nötig, da auf viele Eltern ohnehin eine „massive Mehrbelastung“ zukomme.
Kreis muss wegen der Reform acht neue Planstellen schaffen
So werden absehbar höhere Beiträge für die Betreuung in den so genannten Randzeiten, also vor 8 und nach 16 Uhr, fällig, die die Kommunen selbst festlegen. Vielerorts muss eine entsprechende Betreuung für das gesamte Kindergartenjahr gebucht werden – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Höhere Beiträge drohen in Einzelfällen zudem für Eltern, die jenseits der fixierten Einkommensgrenzen verdienen. „Hier sind Steigerungen auf bis zu 150 Euro möglich“, rechnete Winter vor.
Doch auch auf die Kreisverwaltung selbst kommen bei der Umsetzung der Kitareform höhere Kosten zu. „Weil der Kreis zur Drehscheibe für die Bedarfsplanung und Vergabe der Landesmittel wird, müssen wir acht neue Planstellen schaffen“, so Landrat Görtz. Ohne den Stellenaufbau würde laut Fachbereichsleiter Wilhelm Hegermann schnell „ein massives Vollzugsdefizit drohen“, wenn künftig auch die Selbstzahler abgerechnet werden müssen. Jetzt gehe es aber erst einmal um eine Abfrage zur Zahl der OGS-Kinder. Um schnellstmöglich zu einer validen Kostenschätzung für die Geschwisterermäßigung zu kommen.