Ahrensburg. Weniger Geschwisterermäßigung bedeutet für Stormarner Familien bis zu 500 Euro Mehrkosten im Monat. Landrat will klareren Gesetzestext.

In der Debatte um große finanzielle Mehrbelastungen für Stormarner Familien durch die vom Landtag beschlossene Kita-Reform scheint doch noch eine Lösung möglich. Eltern mit mehreren Kindern haben ausgerechnet, dass sie mit Inkrafttreten der Änderungen ab August viel mehr als jetzt zahlen müssen – im Beispielfall bei vier Kindern vom Krippen- bis zum Grundschulalter gut 500 Euro monatlich. „Nach unserer Auffassung sollten die Regelungen so bleiben, wie sie sind“, sagt Stormarns Landrat Henning Görtz.

Landrat hofft auf schnelle Behebung des Problems

Kernpunkt ist die Geschwisterermäßigung, wenn Grundschüler im Hort betreut werden. Sie sollen künftig bei der Berechnung nicht mehr mitgezählt werden, was zum Wegfall eines 70-prozentigen Zuschusses zu den Betreuungskosten für das jüngere Geschwisterkind führt. Grundschüler, die eine Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, sind bereits jetzt nicht als sogenannte Zählkinder anerkannt.

„Es gibt dazu eine missverständliche Formulierung im Gesetz“, sagt Landrat Görtz. Er habe deswegen bereits mit dem Staatssekretär im Landessozialministerium gesprochen. Dieser habe ihm versichert, dass an einer Lösung gearbeitet werde. „Wir brauchen eine klare rechtliche Vorgabe, denn für den Kreis kann es um mehrere Millionen Euro gehen“, sagt Görtz. Er hoffe, dass das Problem bis zur Entscheidung des Kreistags im März erledigt sei.

Betroffene wollen sich jetzt in politischen Gremien äußern

Unterdessen wollen die Eltern ihren Protest ausweiten. Die WhatsApp-Gruppe, die ihren Ausgangspunkt im Raum Ahrensburg/Bargteheide/Amt Siek hatte, wächst ständig. „Man kann nicht mit der finanziellen Entlastung von Familien werben und dann genau das Gegenteil machen“, sagt die berufstätige Ahrensburgerin Maren Warneke in Richtung Landesregierung. Die Mitinitiatorin der Gruppe, die ein Krippen- und ein Grundschulkind hat, rechnet mit monatlichen Mehrkosten von 120 Euro.

„Land, Kreis, Kommunen: Jeder schiebt die Verantwortung weiter“, sagt Warneke. Ihre Position wollen die Eltern nun auch in politischen Gremien deutlich äußern, unter anderem im Jugendhilfeausschuss des Kreistags (10. Februar) sowie in Ahrensburg im Bildungs- (6. Februar) und im Sozialausschuss (11. Februar).

CDU-Landesfraktionschef verweist auf Kommunalpolitik

Eine Antwort haben die Initiatorinnen bereits vom Ahrensburger Landtagsabgeordneten und CDU-Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch erhalten, dem sie geschrieben hatten. Er verweist darauf, dass das Land nur einen überall gültigen Mindeststandard vorgebe und die Kommunalpolitiker jederzeit bessere Regelungen beschließen könnten.

Im neuen Gesetz beziehe sich die Geschwisterregelung ausschließlich auf Kitas und Tageseltern. „Die Hortbetreuung findet keine Berücksichtigung, um Ungleichbehandlungen mit der Offenen Ganztagsschule zu vermeiden, für die das Kita-Gesetz mangels Zuständigkeit keine Regelungen treffen kann“, sagt Koch. Paragraf 7 regle explizit, „dass der örtliche Kita-Träger die Geschwisterermäßigung auch auf schulische Betreuungsformen ausweiten kann“.

Tobias Koch erinnert daran, dass die aktuelle Ermäßigung in Stormarn (70 Prozent fürs zweite und 100 Prozent fürs dritte Kind) landesweit die familienfreundlichste Regelung überhaupt sei. Die Kita-Reform schreibe hier nur den landesweit einheitlichen Mindestsatz (50 Prozent fürs zweite und 100 Prozent fürs dritte Kind) vor, damit auch Familien in anderen Kreisen profitierten.

Für die von den Eltern ebenfalls kritisierte Verteuerung der Randzeitenbetreuung (vor 8 und nach 16 Uhr) sowie des Essensgeldes (90 statt 60 Euro) sei allein der örtliche Träger verantwortlich. Beides sei nicht Gegenstand des Kita-Gesetzes, so Koch.