Lübeck/Travenbrück. Expertin widerspricht vor Gericht der Aussage des Angeklagten. Todesursache der Frau aus Schlamersdorf lässt sich nicht mehr ermitteln.

Im Mordfall Ivonne Runge hat die rechtsmedizinische Sachverständige das Geständnis des Angeklagten teilweise in Zweifel gezogen. Stefan B. hatte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Lübeck ausgesagt, seine Ex-Freundin am späten Abend des 25. Oktobers 2017 nach einem Streit im Travenbrücker Ortsteil Schlamersdorf erwürgt zu haben. „Ich habe meine Hände um ihren Hals gelegt und zugedrückt. Irgendwann ist sie zusammengesackt.“ Er habe dann versucht, ihren Puls zu kontrollieren, aber sie sei bereits tot gewesen, so der 40-Jährige weiter.

Expertin: Tat hat mindestens drei bis fünf Minuten gedauert

Am Ortseingang von Schlamersdorf, nahe der Bushaltestelle, will der Angeklagte Ivonne Runge erwürgt haben.
Am Ortseingang von Schlamersdorf, nahe der Bushaltestelle, will der Angeklagte Ivonne Runge erwürgt haben. © Finn Fischer

„Der Angeklagte muss die am Boden liegende Frau noch weiter gewürgt haben“, sagte Johanna Preuß-Wössner, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, nun vor Gericht. Beim Erwürgen durchlaufe der Körper mehrere Phasen. Zunächst werde das Opfer bewusstlos. Der Tod trete erst später ein, wenn die Luftzufuhr zum Gehirn weiter unterbrochen werde. Insgesamt dauere es mindestens drei bis fünf Minuten, bis ein Mensch durch Erwürgen sterbe. „So schnell geht das nicht“, betonte die Expertin bei ihrer Aussage vor der Ersten Großen Strafkammer.

Die Leiche war erst eineinhalb Jahre später gefunden worden

Die Leiche von Ivonne Runge war erst eineinhalb Jahre später, im Frühjahr 2019, in einem Waldstück nahe dem Autobahnkreuz Bargteheide gefunden worden. Das habe die Obduktion extrem schwierig gemacht, sagte die Fachärztin für Rechtsmedizin. Sie hatte die sterblichen Überreste am 26. April 2019 untersucht. „An den Knochen habe ich keine Hinweise auf Frakturen oder andere Verletzungen festgestellt. Ich habe nichts gefunden, was auf eine Gewalteinwirkung hinweist.“ Die Todesursache ließ sich nach Angaben der Ärztin wegen des bereits fortgeschrittenen Verwesungszustands nicht mehr feststellen.

Stefan B. stand früh im Fokus der Ermittler

Der Angeklagte war bereits kurz nach dem Verschwinden von Ivonne Runge in den Fokus der Ermittler gerückt. Eine knappe Woche später sei Stefan B. im Hinblick auf Verletzungen untersucht worden, sagte Preuß-Wössner. „Wir haben einige Anzeichen für stumpfe Gewalteinwirkungen gefunden.“ So habe der Angeklagte im Gesicht, und zwar an Wange und Stirn, verschorfte Verletzungen aufgewiesen. An beiden Oberschenkeln stellte die Ärztin mehrere Tage alte Schürfwunden fest. An Händen und Armen seien Kratzer gewesen. „Das waren aber alles Bagatellverletzungen.“ Auf Nachfrage des Richters bestätigte die Expertin, dass die Verletzungen von einem Gebüsch stammen könnten. Stefan B. könnte sie sich demnach beim Ablegen der Leiche zugezogen haben.

Dem Opfer ging es gesundheitlich nicht gut

Generell könne die Aussage des Angeklagten zur Todesart richtig sein, sagte Preuß-Wössner. „Eine Gewalteinwirkung gegen den Hals ist naheliegend, weil das keine Spuren am Skelett verursachen muss.“ Der 40-Jährige hatte behauptet, dass er Ivonne Runge an jenem Abend nach Hause fahren wollte, weil es ihr gesundheitlich nicht so gut ging. Am Ortseingang von Schlamersdorf, nahe einer Bushaltestelle, habe er den Wagen angehalten, weil die 39-Jährige seiner Aussage zufolge die letzten Meter zu Fuß gehen wollte. Dann sei es zum Streit gekommen. Ivonne Runge habe ihm unter anderem den Satz „Ich habe jetzt einen besseren Mann als dich“ an den Kopf geschleudert, da sei bei ihm eine Sicherung durchgebrannt und er habe zugedrückt.

Der Angeklagte ändert vor Gericht seine Aussage

Nach Angaben der Sachverständigen ist es möglich, dass Stefan B. die Frau mitten auf der Straße im Stehen gewürgt hat. „Dagegen spricht nichts“, sagte Preuß-Wössner. Dass Runge wegen ihres gesundheitlichen Zustands – sie war zu dem Zeitpunkt krankgeschrieben – nach der Bewusstlosigkeit ohne weiteres Zutun gestorben ist, das ist für die Fachärztin „nicht vorstellbar“. Auf Nachhaken der Verteidigerin sagte sie: „Das ist außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit.“

Rechtsmedizinerin untersuchte auch eine Fußmatte

Die Polizei hatte auch das Auto von Ivonne Runge durchsucht, mit dem der Angeklagte die Leiche wegtransportiert haben will, und eine Fußmatte aus dem Rückraum der Rechtsmedizin übergeben. Einer Geruchsprobe zufolge könnte sich dort Erbrochenes befunden haben. Der Angeklagte sagte daraufhin, dass sich Hündin Luna während der Fahrt auf der Rückbank erbrochen habe.

Das Urteil soll Mitte Februar verkündet werden

Nach den Ausführungen der Sachverständigen bat die Verteidigerin um eine kurze Beratungspause, kündigte danach eine weitere Einlassung ihres Mandanten ein. Stefan B. sagte: „Ich kann nicht ausschließen, dass ich Ivonne Runge am Boden weiter gewürgt habe, aber ich kann mich nicht daran erinnern.“ Er wisse nur noch, dass er irgendwann ihren Puls kontrolliert habe. Was er dann gedacht habe, will die besitzende Richterin Beate Sager wissen. „Haben Sie nicht gedacht, dass sie tot ist?“ Stefan B., der die meiste Zeit des Prozesses ohne sichtbare Regung nach unten schaut, blickte auf, sagte: „Doch, sicherlich.“

Der Prozess wird am Donnerstag, 16. Januar, um 9 Uhr fortgesetzt. Das Urteil wird Mitte Februar erwartet.