Ahrensburg. Gemeinde fordert Fahrtkosten von Pastor zurück, die er nach Aufdeckung des Missbrauchsskandals für Therapie erhalten hatte.
Ein Betrag von 5310 Euro ist vom 17. Dezember an Gegenstand eines außergewöhnlichen Zivilverfahrens zwischen der Kirchengemeinde Ahrensburg und Pastor Helgo Matthias Haak vor dem Landgericht Lübeck. Die Kirche hat ihren eigenen Geistlichen verklagt. Sie fordert den Betrag zurück, mit dem sie sich an Haaks therapeutischer Aufarbeitung der Folgen des Missbrauchsskandals in der Schlossstadt beteiligt hatte. Bei der Summe handelt es sich um Fahrtkosten nach Schwerin, die Haak durch seine dortige psychotherapeutische Behandlung im Zeitraum von 2011 bis 2016 entstanden waren.
„Mein Mandant war durch den Umgang mit seiner Person in der Folgezeit gezwungen, sich therapeutische Hilfe zu suchen“, sagt Haaks Anwalt, der Kirchenrechtsexperte Einar von Harten. „Aufgrund des großen medialen Drucks zu der Zeit konnte sich Herr Haak nur in einiger Entfernung abseits der Öffentlichkeit behandeln lassen.“
2010 war bekannt geworden, dass der Geistliche Dieter K. während seiner Dienstzeit als Pastor in den 1970er- und 80er-Jahren Minderjährige missbraucht hatte. Haak hatte öffentlich eine Aufklärung des Skandals angemahnt und die Kirchenleitung für ihr intransparentes Vorgehen kritisiert. Daraufhin untersagte das Nordelbische Kirchenamt dem Geistlichen 2011, sich öffentlich zu den Missbrauchsfällen zu äußern. Als er sich im selben Jahr als Propst für Rahlstedt-Ahrensburg bewarb, wurde er als Kandidat nicht zugelassen. Zudem wurde er bezichtigt, frühzeitig von den Missbrauchsvorwürfen gewusst zu haben. Haak bestreitet das. Aufgrund einer psychischen Erkrankung 2011 war er monatelang krankgeschrieben.
Kirchenkreis lehnte Rückerstattung ab
„Aus Fürsorgegesichtspunkten hat der Kirchengemeinderat auf Bitten meines Mandanten 2011 beschlossen, sich an den Kosten für die therapeutische Behandlung zu beteiligen“, sagt von Harten. Die Behandlung habe vor allem die persönliche Aufarbeitung des Missbrauchsskandals durch Haak zum Ziel gehabt. Der Kirchenkreis Hamburg-Ost sollte die Summe aus einem Härtefallfonds an die Gemeinde zurückerstatten. Von Harten: „Das ist möglich, wenn die Krankheit dienstlich bedingt ist, wie es bei Herrn Haak der Fall gewesen ist.“ Das habe der Kirchenkreis bestritten und die Rückerstattung abgelehnt. Die Gemeinde blieb auf den Ausgaben sitzen.
Von Harten: „Man hat sich scheinbar keine Gedanken gemacht, was passiert, wenn der Kirchenkreis die Kosten nicht trägt, dabei war das keinesfalls sicher.“ Als im Dezember 2014 der Kirchengemeinderat im Zuge der Aufklärung des Missbrauchsskandals geschlossen zurücktrat, ein Beauftragtengremium aus Vertretern des Kirchenkreises die Geschäfte übernahm, forderte es die Summe zurück und reichte am 23. Dezember 2015 Klage gegen Helgo Matthias Haak ein, weil dieser nicht zahlte.
Erste gerichtliche Auseinandersetzung Haak und der Kirche
„Das Gremium hat argumentiert, es habe sich um ein Darlehen gehandelt, das mein Mandant zurückzuzahlen habe“, sagt Anwalt von Harten. „Dabei haben Zeugen, die 2011 Mitglieder im Kirchengemeinderat waren, diese Darstellung in vorangegangenen Anhörungen vor Gericht dementiert.“ Auch im Protokoll der Gemeinderatssitzung sei keine Rede von einer Rückzahlung.
Das aktuelle Verfahren ist nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Helgo Matthias Haak und der Kirche. Im April 2014 hatte das Landeskirchenamt der Nordkirche dem Geistlichen seine Tätigkeit an der Schlosskirche untersagt, nachdem der Kirchengemeinderat dem Pastor im November 2013 das Misstrauen ausgesprochen hatte. Es folgte ein Ungedeihlichkeitsverfahren – mit dem Ziel, ihn von seiner Stelle zu entfernen. Von Harten: „Auch dieses Verfahren hat meinem Mandanten schwer zugesetzt.“ Haak fiel 2013 erneut für neun Monate aus. Per Eilantrag erreichte von Harten damals, dass die Suspendierung im Dezember 2014 aufgehoben wurde. Im Juli 2015 wurde das Verfahren eingestellt.
Gremium habe einen Vergleich mit Haak angestrebt
Von Harten sagt: „Vor diesem Hintergrund wertet mein Mandant das aktuelle Verfahren als Angriff auf seine Person, der ihn emotional stark belastet.“ Es gehe Haak überhaupt nicht um den Geldbetrag, sondern um seine Ehre. „Mein Mandant fühlt sich durch den Kirchenkreis mit seiner Erkrankung im Stich gelassen“, so von Harten.
Der amtierende Kirchengemeinderat, der 2016 ins Amt gewählt wurde und in der Rechtsnachfolge des Beauftragtengremiums die Kirchengemeinde im Rechtsstreit vertritt, teilte auf Abendblatt-Anfrage mit, man bedauere, dass es zu diesem Verfahren gekommen sei. „Aber wir dürfen keine Zuschüsse zu den Kosten von Herrn Haak geben, das ist kirchenrechtlich nicht zulässig“, sagt der Ratsvorsitzende Herbert Meißner. Und weiter: „Ich habe durch den Kirchengemeinderat im November die Vollmacht bekommen, den uns vertretenden Rechtsanwalt anzuweisen, die Klage zurückzunehmen, wenn das Gericht erklären sollte, dass es Zweifel an der Begründetheit der Klage hat.“
Auch habe das Gremium einen Vergleich mit Haak angestrebt. Der sei jedoch daran gescheitert, dass es zeitgleich zwei verschiedene Verfahren gab. Meißner: „Aber wir wollen die Kuh vom Eis bekommen.“ Im Raum stand nach Abendblatt-Informationen eine paritätische Aufteilung der Summe. Haaks Anwalt von Harten sagt dazu: „Natürlich ist eine einvernehmliche Lösung wünschenswert.“ Ein Ausgleich sei aus seiner Sicht aber nur möglich, wenn beide Seiten ohne Vorbedingungen in die Verhandlungen gingen.
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