Ahrensburg. 55-Jähriger stirbt bei Polizeieinsatz in Ahrensburg. Ähnliche Fälle in Bad Oldesloe und Lübeck. Gewerkschaft der Polizei äußert sich.

Die Todesursache eines 55 Jahre alten Ahrensburgers bei einem Polizeieinsatz am 1. November ist immer noch nicht geklärt. Wie berichtet, wurde der Mann nach einer nächtlichen Verfolgungsjagd durch die Schlossstadt an der Straße Bahntrasse gestoppt. Er griff die Beamten an, wurde fixiert und erlitt einen Kreislaufstillstand. Reanimationsversuche eines Notarztes blieben erfolglos.

Eine Obduktion durch die Rechtsmedizin brachte bisher keine eindeutigen Ergebnisse. „Es wird noch Wochen dauern, die weiteren feingeweblichen Untersuchungen benötigen Zeit“, sagte Ulla Hingst, Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Lübeck, dem Abendblatt. Sie habe daraufhingewirkt, dass die Sache beschleunigt werde. Wie berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sechs Beamte aus Ahrensburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Sie hatten bei der Aktion auch Handschellen eingesetzt. Laut Hingst sind die Polizisten noch nicht zu den Geschehnissen befragt worden.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sechs Polizisten in Bad Oldesloe

Unterdessen beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft mit einem ähnlichen Fall in Stormarn. In Bad Oldesloe starb ein 37 Jahre alter Mann nach der Festnahme. Er war alkoholisiert, wollte den Bahnhofsvorplatz am 3. November trotz eines Platzverweises nicht verlassen und leistete Widerstand. Auf dem Polizeirevier verschlechterte sich sein Gesundheitszustand, er kam in eine Klinik. Dort hörte sein Herz am 6. November auf zu schlagen.

„Todesursächlich war nach mündlicher Mitteilung des Instituts für Rechtsmedizin eine globale Sauerstoffunterversorgung des Gehirns“, sagt Hingst. Wie es genau zu diesem tödlichen Sauerstoffmangel kam, müsse nun ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft in Lübeck hat gegen sechs an dem Einsatz beteiligte Beamte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Es wird geprüft, ob den Beamten ein Vorwurf unter dem Gesichtspunkt der Körperverletzung mit Todesfolge oder der fahrlässigen Tötung zu machen ist“, so Hingst. Wenige Tage zuvor war ein Mann in Lübeck nach einem Schusswechsel mit der Polizei gestorben.

Polizeigewerkschaft appelliert an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Zu den Einsätzen mit Todesfolge äußerte sich jetzt auch der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Torsten Jäger: „Die drei Todesfälle sind nach unserem Verständnis als eine zufällige Häufung bedauerlicher Einzelfälle zu klassifizieren.“ Nach besonderen Einsatzlagen müsse der Dienstherr schnellstmöglich seiner Fürsorgepflicht nachkommen und unkompliziert Rechtsschutz für seine Mitarbeiter gewähren. „Jeder Polizist muss sich für seine Handlungen in einem Rechtsstaat verantworten und rechtliche Verfahren gegen sich aushalten. In dieser Zeit und auch danach erwarten wir aber deutlichen Rückhalt. Das ist eine Aufgabe der Vorgesetzten, aber noch viel mehr auch Verantwortung bei den politischen Entscheidungsträgern“, so Jäger.