Delingsdorf. „Zu wenig Geld für Kommunen“: Bei Versammlung des Gemeindetag-Kreisverbandes in Delingsdorf hatte Staatssekretär aus Kiel schweren Stand.
Seit der Entwurf des neuen schleswig-holsteinischen Kitaförderungsgesetzes auf dem Tisch liegt, brodelt es in den Rathäusern Stormarns. Zwar hat die Reform einen finanziellen Umfang von einer Milliarde Euro bis zum Ende der Legislaturperiode 2022. Doch werden damit längst nicht alle Versprechen der Landesregierung eingelöst. „Von einer spürbaren Entlastung der Kommunen kann keine Rede sein. Deren Kostenanteil sinkt lediglich von 54 auf 47 Prozent. Am Ende werden sie sogar rund 100 Millionen Euro mehr aufbringen müssen“, sagt Jörg Bülow, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages (SHGT).
Geld werde für Kindertageseinrichtungen eingesetzt
Die Unzufriedenheit mit der Gesetzesnovelle spiegelte sich wieder bei der Mitgliederversammlung des SHGT-Kreisverbands Stormarn, die 70 Bürgermeister, Bürgervorsteher und Amtsdirektoren in Delingsdorf zusammenführte. Im Restaurant „Glantz & Gloria“ hatte Staatssekretär Matthias Badenhop einen schweren Stand, als er die Grundzüge des neuen Gesetzes präsentierte.
„Die Reform ist in vielen Punkten so nicht umsetzbar, weil sie ein theoretisches Konstrukt ist, das viel zu wenig Rücksicht auf die Erfahrungen aus der Praxis nimmt“, sagt der Kreisverbandsvorsitzende Thomas Schreitmüller. Das vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellte Geld werde für den bestehenden Betrieb der Kindertageseinrichtungen draufgehen. „Für die neu gesetzten Standards werden die Finanzmittel jedoch nicht ausreichen. Vor allem in den Randzeiten der Betreuung wird sich das Angebot sogar verschlechtern“, prophezeit der Bürgermeister von Barsbüttel.
Leerstandsquote liege gerade bei vier Prozent
Laut Jürgen Hettwer, Bürgermeister in Oststeinbek, ist die Kitareform chronisch unterfinanziert. Insbesondere beim Übergang der Kinder in die Schule und dem Nachrücken von Krippenkindern in den Elementarbereich würden Plätze temporär nicht besetzt, die von den Kommunen aber finanziert werden müssten. „Wer seriös und vorausschauend plant, wird de facto bestraft. Da stiehlt sich die Landesregierung aus der Verantwortung“, so Hettwer.
Badenhop konterte den Vorwurf mit dem Hinweis darauf, offiziell liege die Leerstandsquote gerade bei vier Prozent: „Da geistert aber sicher auch viel Verunsicherung durch die Gegend, weil es bislang keine geeinte Datenbasis gibt.“ Nach Ansicht von Hettwer sei der tatsächliche Leerstand deutlich höher. Und verursache Schätzungen zufolge 14 Prozent Mehrkosten, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten.
Steigende Nachfrage nach speziellen Angeboten
Bad Oldesloes Bürgermeister Jörg Lembke ist überzeugt, dass der Status Quo in der Kitabetreuung mit der vorgelegten Gesetzesnovelle nicht gehalten werden kann. So werde bei den Sachkosten kein Unterschied gemacht, ob es sich bei den Kitastandorten um alte oder neue Gebäude handelt. „Die Sachkostenpauschalen sind weder nachvollziehbar, noch auskömmlich“, so der Verwaltungschef der Kreisstadt.
Karsten Lindemann-Eggers monierte, dass bei der Finanzierung die unterschiedliche Kostenstruktur von Kindertagesstätten völlig unzureichend betrachtet worden sei. So fielen für einen Platz in einem Waldkindergarten gänzlich andere Kosten an als für einen Platz in einer regulären Elementargruppe. „Es ist eine Tatsache, dass Eltern heute ganz andere Wünsche bei der Betreuung ihrer Kinder haben“, sagt der Bürgermeister von Großensee. Es gebe schließlich auch eine steigende Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen mit speziellen Angeboten wie Montessori- und Waldorf-Pädagogik.
Landeszuschuss steigt von 244 auf 567 Millionen Euro
Für Uwe Benthien, den stellvertretenden Bürgermeister von Braak, steht fest, dass viele Gemeinden auf der Verliererseite stehen werden, wenn der Gesetzentwurf nicht noch entscheidend nachgebessert werde. „Wir sind schon durch das Finanzausgleichsgesetz gebeutelt worden. Das droht sich nun zu wiederholen“, fürchtet Benthien.
Staatssekretär Badenhop versuchte nach Kräften, die artikulierten Bedenken zu zerstreuen. Oft gelungen ist ihm das nicht. Daran vermochten auch die Vergleichszahlen zum Jahr 2017 wenig zu ändern. Seinerzeit hätte das Land gerade 244 Millionen Euro für die Kitabetreuung zur Verfügung gestellt, das seien etwa 2000 Euro Pro Kind und Jahr gewesen. Bis 2022 werde die Finanzhilfe auf 567 Millionen Euro aufwachsen. Womit sich die Ausgaben pro Kind auf 4400 Euro mehr als verdoppeln würden. Zudem seien die Elternbeiträge nun gedeckelt. Für Geschwisterkinder gebe es eine Ermäßigung um 50 Prozent, ab drittem Kind gebe es gar keine Zuzahlung.
Dennoch ist Jörg Bülow überzeugt, dass die Reform wesentliche Hauptziele nicht erreicht. „Wir haben mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine durchgreifende Entlastung der Gemeinden erwartet“, sagt der Landesgeschäftsführer des Gemeindetages.
Von den gewünschten 33 Prozent sei der Entwurf weit entfernt. Das Land müsse seine Mittel nach vorhandenen Gruppen, nicht nach Kindern auf die Kommunen verteilen. Ohne eine deutliche Absenkung des Kommunalen Finanzierungsanteils auf ein Drittel sei der Ausbau der Kinderbetreuung gefährdet, da der Kostenanstieg für die Kommunen nicht mehr finanziert werden könne.