Großhansdorf . Waldgemeinde wollte erreichen, dass sie als “Träger öffentlicher Belange“ zum Neubau der Müllverbrennungsanlage gehört wird.
Es ist eine herbe Enttäuschung für Großhansdorf: Die Waldgemeinde hatte sich seit Bekanntwerden der Neubau- und Erweiterungspläne der Müllverbrennungsanlage Stapelfeld darum bemüht, im Genehmigungsverfahren als sogenannter Träger öffentlicher Belange gehört zu werden. Sie wollte so Einfluss darauf nehmen, dass Ersatzneubau und neue Klärschlammverbrennung zusammen nicht mehr Schadstoffe ausstoßen dürfen, als das bestehende Heizkraftwerk für Restmüll. Die Chancen dafür stehen jedoch schlecht. Unter anderem wegen des nur noch 63-Meter hohen Schornsteins ist das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) der Ansicht, dass Großhansdorf zum Beispiel vom Schadstoffausstoß der neuen Anlage nicht mehr betroffen ist.
Pläne müssen in Region ausgelegt werden
Die Gemeinde hatte deswegen eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, Möglichkeiten auszuloten, doch noch in das Verfahren eingebunden zu werden. Die sehen die Experten jedoch nicht, wie jetzt auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde bekannt wurde. SPD-Fraktionsvorsitzender Reinhard Niegengerd sagte: „Das Gutachten besagt ganz klar, dass wir keine Einwirkungsmöglichkeit haben.“ Für CDU-Kollege Hans-Jürgen Bendfeldt ist es wichtig, das den Bürgern zu erklären. „Wir haben uns gekümmert, können nun aber nicht mehr machen.“
Bau- und Umweltamtsleiter Stefan Kroll versprach, Austauschmöglichkeiten mit der Landesbehörde und beteiligten Verwaltungen wie dem Amt Siek und der Stadt Ahrensburg zu nutzen. „Ein formales Beteiligungsrecht bekommen wird dadurch jedoch nicht“, so Kroll. Im Genehmigungsprozesses der Anlage des Unternehmens EEW Energy from Waste beim Landesamt müssten die Pläne in der Region ausgelegt werden. Wann und wo, sei jedoch noch nicht klar. „Darüber werden wir informieren“, versprach der Bauamtsleiter.