Bargteheide. Bargteheide diskutiert Neuauflage einer Satzung. Alle anderen größeren Orte im Kreis haben sie, nur Trittau nicht.

Seit Jahrzehnten wird im Kreis Stormarn mit Verve über Sinn und Relevanz von Baumschutzsatzungen diskutiert. Die Stadt Bargteheide ist gerade dabei, der Geschichte ein weiteres Kapitel hinzuzufügen. Sollte die vorgelegte Satzung in der Sitzung der Stadtvertretung heute, Donnerstag, ab 19 Uhr im Stadthaus eine Mehrheit finden, wird sie voraussichtlich ab April in Kraft treten.

Damit würden die Stadtvertreter in gewisser Weise eine Rolle rückwärts vollziehen. Denn bis 2004 hatte Bargteheide bereits solch eine Satzung. Unter Bürgermeister Henning Görtz war sie aber abgeschafft worden. Der heutige Landrat ist in dieser Frage noch immer zwiegespalten.

Baumschutzsatzung könne kontraproduktiv wirken

„Auf der einen Seite sind viele Bäume schon durch das Bundesnaturschutzgesetz und diverse Bebauungspläne in den Kommunen geschützt. Auf der anderen Seite ist allerdings zu konstatieren, dass bei alten B-Plänen längst noch nicht so großer Wert auf den Aspekt Baumschutz gelegt wurde wie in jüngerer Vergangenheit“, sagt Görtz dem Abendblatt.

Die Ankündigung einer Baumschutzsatzung könne unterdessen im schlechtesten Fall sogar kontraproduktiv sein. Dann nämlich, wenn Grundeigentümer vor der Einführung der Satzung noch mal eben die Kettensäge anwerfen, um sich schnell künftig geschützter Bäume zu entledigen.

De facto halten es Kommunalpolitiker in vielen Städten und Gemeinden des Kreises für angemessen und zielführend, trotz bereits bestehender gesetzlicher und baurechtlicher Vorgaben Bäumen durch eine entsprechende Satzung ein drittes Schutzschild und damit besondere Bedeutung bei der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes zu verschaffen.

In einer Baumschutzsatzung sind die Voraussetzungen definiert, unter denen private Grundstückseigner auf ihrem Besitz einen Baum fällen dürfen und welche Ersatzmaßnahmen sie leisten müssen. Dies ist entweder das Pflanzen eines oder mehrerer neuer Bäume oder eine Zahlung an die Stadt, damit ersatzweise ein Baum auf städtischer Fläche gepflanzt werden kann.

Viele Gemeinden haben bereits geltende Satzungen

In Ahrensburg wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 1. Januar 2018 gerade erst eine Neufassung der Satzung verabschiedet, Glinde zog am 9. Mai nach. In Bad Oldesloe gibt es sie seit dem 3. September 2015, in Großhansdorf seit dem 25. Februar 2009, in Reinbek seit dem 16. Juni 2005 und in Reinfeld sogar schon seit November 1998. Auch Ammersbek und Barsbüttel haben geltende Baumschutzsatzungen. Die Gemeinde Trittau hingegen verzichtet schon seit geraumer Zeit auf eine solche Satzung.

„In Trittau gab es mal eine, die aber längst nicht mehr gilt“, sagt Bodo Lork, Leiter des Ordnungsamts. Sie sei in der heutigen Zeit allerdings auch nicht mehr relevant. „Der Schutz der Bäume richtet sich ohnehin nach dem Naturschutzgesetz und den Bebauungsplänen. Dort ist schon festgesetzt, welche Bäume und Anpflanzungen es gegebenenfalls zu erhalten gilt“, so Lork.

In Bargteheide sorgten vor zwei Jahren die Grünen dafür, dass das Thema erneut auf die Agenda gehievt wurde. In einem Antrag hielt die Fraktion vor allem mit Blick auf den Klima- und Umweltschutz, die Luftreinhaltung und den Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung für dringend geboten.

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung erhielten die Grünen Rückendeckung für ihren Vorstoß vor allem von Seiten des Naturschutzbundes (NABU). Bäume würden ein wesentliches Entwicklungspotenzial für den Arten- und Biotopschutz sowie das bioklimatische Regenerationspotenzial bedeuten. „Deshalb müssen die bestehenden Bäume erhalten und zusätzlich neue gepflanzt werden“, fordert Karl Dziomba in seiner Stellungnahme zum Entwurf.

CDU-Fraktion ist gegen Einführung der Satzung

Dies um so mehr, da die „sehr waldarme Stadt“ Bargteheide in den vergangenen 15 Jahren viele Bäume verloren habe, darunter teilweise „alte und kapitale gesunde Exemplare“. In diesem Zusammenhang erinnert Dziomba daran, dass die CDU den Bürgern 2004 als Mehrheitsfraktion 30 Hektar Stadtwald als ökologische Ausgleichsfälle bescheren wollte. Von dem Versprechen habe man seitdem nichts mehr gehört. Nun stimme sie als nach wie vor größte Fraktion sogar noch gegen die Satzung und den Schutz der bestehenden Bäume, das bleibe völlig unverständlich.

Zudem sei aus Sicht des NABU nicht zu rechtfertigen, dass Birken und Pappeln keinen Schutz durch die Satzung erfahren würden. Diese Bäume hätten an geeigneten Standorten durchaus ihre Berechtigung und seien sogar in einer Knickbroschüre des Landesamtes als Gehölze der bunten Knicks gelistet.

Während der NABU deutlich mehr Nachpflanzungen für gefällte Bäume anmahnt, lehnt der Verein Haus & Grund Bargteheide die neue Baumschutzsatzung rundherum ab. „Aus gutem Grund hat sie die Stadt bereits 2004 aufgehoben“, so der Vorsitzende Horst Jurkschat. Es sei seinerzeit „annähernd einhellige Auffassung“ gewesen, dass eine solche Regulierung zur Verbesserung des Baumschutzes beitrage.

Eine Vorabstimmung fiel sehr knapp aus

„Die größtenteils betroffenen privaten Eigentümer von Grundstücken haben weder zur Zeit der Geltung der Satzung, noch davor oder danach nennenswert zu einer erheblichen Beseitigung von Bäumen beigetragen oder dieses forciert vorgenommen“, argumentiert Jurkschat. Deshalb werde die von der Stadt ins Auge gefasste Satzung von den Bürgern „als willkürlicher Eingriff in die eigenen Entscheidungsbefugnisse zur privaten Gartengestaltung“ empfunden. Das könne dazu führen, dass Gartenbesitzer in Zukunft strikt darauf achten, Bäume bereits dann zu fällen, wenn diese die definierten Stammumfänge von 80 Zentimetern und mehr Umfang in einer Messhöhe von einem Meter noch nicht erreicht haben.

In der Vorabstimmung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie am 20. Februar in Bargteheide stimmten nur sechs von zehn Stadtvertretern für die Einführung der Satzung. So birgt das Votum heute Abend einige Brisanz.