Ahrensburg/Schleswig. Jährliche Zahlungen von Anliegern sind nicht immer rechtens. Verschiedene Straßentypen dürfen nicht zusammengefasst werden.
Nachdem die schleswig-holsteinische Landesregierung den Kommunen freigestellt hatte, ob sie von Anliegern Straßenausbaubeiträge erheben, wurde vielerorts in Stormarn reagiert: Ahrensburg, Reinbek, Glinde und Oststeinbek verzichten jetzt auf einmalige Zahlungen von Anliegern bei Grunderneuerungen. Das Geld wird stattdessen dem Steuertopf entnommen. Das muss aber kein Dauerzustand bleiben. Eine Option sind wiederkehrende Beiträge: Dabei werden alle Grundstückseigentümer einmal pro Jahr zur Kasse gebeten. Eine Form dieser Variante hat das Verwaltungsgericht Schleswig nun als rechtlich unzulässig verworfen.
Barsbütteler werden wohl weiterhin zur Kasse gebeten
Das Gericht gab zwei Klagen gegen Bescheide der Gemeinde Oersdorf im Kreis Segeberg statt, mit denen wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Seit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können wiederkehrende Beiträge für den jährlichen Investitionsaufwand von allen Anliegern eines Abrechnungsgebiets erhoben werden. Dabei können Gemeinden entweder alle Straßen oder aber lediglich einzelne zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassen. Oersdorf erließ eine solche Satzung und fasste alle Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet zusammen.
Die Investitionen für die Jahre 2015/2016 wurden auf die Anlieger umgelegt. Hiergegen wandten sich die Kläger. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfen in der Satzung nicht alle Straßen zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden.
Das Gericht verwies dabei auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist es unzulässig, Straßen zusammenzufassen, die einen strukturell gravierend unterschiedlichen Ausbauaufwand aufweisen. Dies sei hier der Fall, da Ortsstraßen, die typischerweise Gehwege, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung aufwiesen, mit nicht vergleichbar ausgestatteten Wirtschaftswegen zusammengefasst worden seien.
Wiederkehrende Beiträge auch in Stormarn diskutiert
Bevor Kommunen die Möglichkeit hatten, Straßensanierungen aus eigener Kasse zu finanzieren, befasste sich zum Beispiel Glinde intensiv mit wiederkehrenden Beiträgen. Auch Barsbüttel ließ sich zuletzt beraten. Dort sind Anlieger nicht befreit – und werden wahrscheinlich weiterhin einmalige Beiträge zahlen müssen. „Die Satzung soll beibehalten werden“, sagt Rainer Eickenrodt, Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft BfB. „Ich habe nach einer Info-Veranstaltung mit einem Experten aus Gesprächen mit anderen Parteien aufgenommen, dass wir nicht auf Beiträge verzichten können.“ Barsbüttel hat rund zwölf Millionen Euro Schulden und steuert auf 20 Millionen zu.
Der Grundeigentümerverband Haus & Grund ist gegen jegliche Form von Beiträgen. „Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert und überkommen“, sagt der Vorsitzende Alexander Blažek.