Trittau. Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ja - aber wie? Prof. Marcus Arndt informiert Trittauer Politiker und Bürger über Alternativen.
Anhebung der Grundsteuer, wiederkehrende Beiträge oder Senkung der einmaligen Straßenausbaubeiträge: Seit das neue Gesetz der schleswig-holsteinischen Landesregierung am 26. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, das den Kommunen freistellt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht, suchen viele nach alternativen Wegen zur Finanzierung der gemeindeeigenen Straßen.
Auch im Stormarner Kommunalwahlkampf war die mögliche Abschaffung der Beiträge ein heiß diskutiertes und willkommenes Thema für die Parteien, bei dem sich auf einfache Weise bei der Wählerschaft punkten ließ. Manche Stadt- und Gemeindeparlamente wie jene in Reinbek, Glinde und Oststeinbek beschlossen sogar noch vor der Wahl eine Streichung der Beiträge. Nicht so Trittau. In seinem Vortrag informierte Anwalt Prof. Marcus Arndt, ausgewiesener Kenner der Materie, jetzt bei der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses dessen Mitglieder, Bürger und Verwaltung über Vorgehensweise, Konsequenzen und mögliche Alternativen bei einer Abschaffung.
Entscheidungsträger müssen tief in die Materie einsteigen
Die Trittauer Gemeindevertreter waren gut beraten, die Debatte und Entscheidung auf die Zeit nach der Wahl zu vertagen. Denn wenn sie auf einfache Lösungen gehofft hatten, sahen sie sich recht schnell getäuscht. Wie sich in Arndts fast zweieinhalbstündigem Vortrag zeigte, ist das Thema so komplex wie kompliziert. Das begann bei der Erläuterung von Begriffen wie Beiträgen und Gebühren (zweckgebunden) im Gegensatz zu Steuern (nicht zweckgebunden). Ein wichtiges Detail, wenn es darum geht, ob eine Anhebung der Grundsteuer infrage kommen könnte, um finanzielle Ausfälle durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu kompensieren.
Dieser Wegfall betreffe allerdings nur die „grundhafte Erneuerung“ einer Straße oder Investitionsmaßnahmen wie beispielsweise eine neue Straßenbeleuchtung, die qualitativ und quantitativ ein bestimmtes Maß erreichen, nicht etwa Reparaturarbeiten wie die Beseitigung von Schlaglöchern. „Bei Ersterstellung einer Straße werden die Bürger wie bisher an den Kosten beteiligt“, sagte Arndt. Zur Aufhebung der Beiträge müsse die entsprechende Satzung aufgehoben oder geändert werden, betonte er. Vor einer solchen Entscheidung müssten gerade finanziell nicht so gut gestellte Kommunen genau überlegen, ob sie es sich leisten könnten, auf die „natürlich unbeliebten“ Beiträge zu verzichten.
Politik hat gute Grundlage für weitere Debatte
Die Grundsteuer anzuheben habe in einer größenmäßig mit Trittau vergleichbaren Kommune zu einer Anhebung des Satzes um ganze 90 Prozentpunkte geführt. Kosten, die Eigentümer auf Mieter umlegen könnten, wobei sich die Frage der Gerechtigkeit stelle, da der Vorteil des Ausbaus den Grundstückseigentümern zugute komme. Die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge wiederum berge die Gefahr, einer juristischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht standzuhalten, sagte Arndt. Auch müssten dabei Übergangslösungen von der einen zur anderen Beitragsform geschaffen werden, um Härten zu vermeiden.
„Das Land verweist zur Lösung des Problems nebulös auf die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs“, kritisierte Bürgermeister Oliver Mesch. „Wir brauchen Fakten“, forderte er. Jens Hoffmann (CDU) regte an, den Landeszuschuss für Trittau von etwa 106.000 Euro für eine Reduzierung des Beitrags einzusetzen. „Der Vortrag war umfangreich, sehr informativ und hat alle auf den gleichen Stand gebracht“, lobte Mesch nach der Veranstaltung. Die Politik habe damit eine gute Grundlage für ihre weitere Debatte erhalten.