Glinde. Bürgerinitiative will Rodung des Waldes und Bebauung auf dem Areal Altes Gleisdreieck mittels Normenkontrollverfahren noch verhindern.
Die Fronten sind verhärtet, nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht in Schleswig in Sachen Altes Gleisdreieck in Glinde. Doch ein Termin für das laufende Hauptverfahren der Normenkontrollklage ist noch nicht in Sicht. „Das kann noch drei Jahre dauern“, sagt Hartmut Thede, Projektleiter des Wohnungsunternehmens Semmelhaack. „Solange müssen wir warten, sonst sind die für uns reservierten Fördergelder weg.“ Ursprünglich war der Baustart für rund 80 Wohnungen, von denen bis zu 69 Prozent gefördert werden, sowie 30 Reihenhäuser für das Jahr 2016 geplant.
Viele Glinder wundern sich, dass seit der Rodung des Geländes im Februar dieses Jahres nichts mehr passiert ist. Michael Riedinger, Sprecher der Bürgerinitiative gegen die Bebauung des Areals, hat das Normenkontrollverfahren angestrengt. „Unser Ziel war es, die Rodung des Waldes zu verhindern“, erklärt er. „Wir wollten nie etwas verzögern. Aber mit diesem Umweltfrevel hat man kaltschnäuzig Fakten gegen den Willen der Bürger geschaffen.“ Immerhin habe die Initiative 300 Befürworter.
Zuschüsse des Landes sind für vier Jahre gesichert
Doch auf der Warteliste für die kommunale Wohnungsvermittlung stehen ebenfalls 300 Menschen, sagt Bürgermeister Rainhard Zug. Und Thede bestätigt eine ebenso hohe Zahl auf seiner Warteliste für das Projekt. Dieses hatte die Initiative schon einmal ausgebremst: mit einer Beschwerde an die Kommunalaufsicht Stormarn. Demnach hatte die Stadt ein Grundstück unter Wert an das Unternehmen Semmelhaack – seit 2016 Stiftung – verkauft. Der Preis musste nachgebessert werden, und so kamen statt reinem Geschosswohnungsbau 30 Reihenhäuser zur Miete ins Spiel.
Was den Investor die Verzögerung bisher gekostet hat, kann Thede nicht beziffern. Auf jeden Fall werde sich dies nicht auf die Mieten niederschlagen, betont er. Sie sollen bei 6,10 Euro pro Quadratmeter für die geförderten sowie bei 9,50 bis höchstens 10 Euro für die frei finanzierten Wohnungen bleiben.
„Die Entscheidung des Gerichts wird die Baugenehmigung nicht mehr verhindern“, sagt Bürgermeister Zug. Im Eilverfahren sei die Normenkontrollklage bereits Ende 2017 eindeutig abgewiesen worden. Die Zuschüsse des Landes seien für die nächsten vier Jahre gesichert und für Glinde reserviert. Die Investitionsbank gibt nur keine Darlehen frei, solange das Grundstück beklagt ist. Riedinger ist sich seiner Sache sicher: „In dem B-Plan wurde nicht belegt, dass alternative Flächen ausreichend geprüft wurden, bevor man einen solchen Eingriff in die Natur vornimmt.“ Dies sei ein gravierender Fehler.