Ahrensburg. Ahrensburger CDU und Opferschutzorganisation Weißer Ring für Einsatz von Kameras zur Abschreckung und Aufklärung von Straftaten.

Mit Tausenden Kameras wird in Schleswig-Holstein der öffentliche Raum beobachtet. Verbrecher sollen abgeschreckt, Straftaten dokumentiert werden. Allein auf dem Hamburger Hauptbahnhof, den täglich rund 500.000 Reisende nutzen, wurden 190 neue Videokameras installiert. Doch im Kreis Stormarn gibt es nach Abendblatt-Recherchen im öffentlichen Raum fast keine Videoüberwachung – außer auf den Bahnhöfen der Linie U 1 sowie im Ahrensburger Parkhaus Alter Lokschuppen und im S-Bahnhof in Reinbek. Sonst sind auf den Bahnhöfen in Stormarn nirgendwo Videokameras installiert, bestätigt die Bundespolizei auf Anfrage dieser Zeitung.

CDU-Stadtverband will eine Debatte dazu anschieben

Jetzt rufen die Ahrensburger CDU und der Weiße Ring in Schleswig-Holstein zu einer neuen Debatte und zu einer Trendwende auf. Im Fokus sind vor allem die fünf Bahnhöfe in Ahrensburg, Reinbek, Bargteheide, Bad Oldesloe und Reinfeld. „Der Weiße Ring begrüßt eine Videoüberwachung auf Bahnhöfen. Das trägt zu einem besseren Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei“, sagte Brigitte Meise, Landesbüroleiterin der Organisation. Viele Beispiele zeigten, dass Straftäter nach Überfällen oder Körperverletzungen auf Bahnhöfen schneller identifiziert werden könnten.

Auch würden weitere Taten so verhindert, sagt die Landesbüroleiterin. Eine flächendeckende Videoüberwachung sei jedoch nicht erforderlich. Maik Neubacher, Stadtverbandsvorsitzender der CDU in Ahrensburg, fordert: „Nach langem Ringen haben wir uns als Ergebnis einer Interessenabwägung dafür ausgesprochen, den Bahnhofsbereich und das Zentrum auf der Klaus-Groth-Straße mit einer Videoüberwachung auszustatten.“

Kameras sollen Sicherheitsgefühl erhöhen

Franziska Rautmann findet Videoüberwachung sinnvoll. Der Datenschutz ist aber auch wichtig  
Franziska Rautmann findet Videoüberwachung sinnvoll. Der Datenschutz ist aber auch wichtig   © HA | Johanna Helbing

Videokameras auf Bahnhöfen würden das Sicherheitsgefühl Reisender erhöhen, sagen vom Abendblatt befragte Bahnpendler. Saskia Littmann und Julia Waller zum Beispiel, die häufiger den Ahrensburger Bahnhof nutzen, vermissen eine Videoüberwachung am Gleis. „Das würde Straftaten verhindern“, sind sich beide einig. Datenschutz sei den Frauen in diesem Zusammenhang weniger wichtig. „Es geht um Prävention.“ Franziska Rautmann aus Ahrensburg plädiert für eine sorgfältige Abwägung zwischen Nutzen und Nachteil von Videokameras. Christoph Morte, der gerade auf dem Reinfelder Bahnhof unterwegs ist, sagt: „Ich glaube nicht, dass Videoüberwachung die Kriminalität eindämmt. Aber sie kann helfen, Verbrechen aufzuklären.“

Wie Gerhard Stelke, Sprecher der Bundespolizeiinspektion in Kiel, betont, ist die Kriminalitätsrate auf diesen Bahnhöfen „niedrigschwellig und unverändert“. Es gäbe im Jahresverlauf nur vereinzelte Vorfälle. Ein Aufbau der Videoüberwachung sei letztlich eine politische Entscheidung. Die Deutsche Bahn lehnt Kameras auf diesen Bahnhöfen im Moment strikt ab. Nach dem jetzigen Stand sei eine Installation von Videokameras nicht geplant, sagte Bahnsprecher Egbert Meyer-Lovis.

Kriminalitätsrate ist in Stormarn angestiegen

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kriminalitätsrate in Stormarn hält die Opferschutz-Organisation Weißer Ring eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten jedoch für eine „generelle Pflicht“. Wie aus der polizeilichen Statistik für 2017 hervorgeht, wurden in Stormarn 4,4 Prozent mehr Straftaten erfasst als im Jahr 2016. Allerdings liege die statistische Gefährdung, Opfer einer Straftat zu werden, im Landesvergleich im „unterdurchschnittlichen Bereich“, heißt es bei der Polizeidirektion Ratzeburg.

© HA | Johanna Helbing

Zur Einschätzung der Lage arbeitet der Hauptausschuss des Kreistages Stormarn eng mit der Polizei zusammen. „Das geschieht regelmäßig zweimal im Jahr“, sagt Karl-R. Wurch (FDP), Vorsitzender des Hauptausschusses. „Von der Polizei wurde in diesem Rahmen nicht auf besondere Gefährdungspunkte hingewiesen, die eine solche Überwachung sinnvoll und notwendig erscheinen lassen“, sagte er. Deshalb erfolgt Videoüberwachung im Kreis nur im Einzelfall – und einsatzbegleitend. „Zuletzt am Himmelfahrtstag rund um den Bargteheider Stadtpark“, sagt Susanne Rieckhof, Landesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Polizei in Schleswig-Holstein. Wie berichtet, wurde die Wiese am Ganztagszentrums am 10. Mai in der Zeit von 12 Uhr bis 1 Uhr in der Nacht mit Videokameras überwacht, um Randale zu verhindern. Ein vergleichbares Vorgehen hatte es in Bargteheide bislang nicht gegeben.

An der Klaus-Groth-Straße sei die Lage teils „desaströs“

Die Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn der Gewerkschaft der Polizei lehnt eine pauschale Ausweitung der Videoüberwachung ebenfalls ab. Ausnahme ist, wenn Ordnungsbehörden und Polizei dies im Einzelfall und unter Berücksichtigung der Rechtslage für sinnvoll erachten. Die Ahrensburger CDU plädiert derweil dafür, das Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Anlass dafür war die „desaströse Situation im Zentrum an der Klaus-Groth-Straße“, wie CDU-Vorsitzender Maik Neubauer sagt. Neben einer besseren Ausleuchtung der Straßen vor dem Einkaufszentrum CCA und einer gezielten Jugendsozialarbeit in Ahrensburg sei die Videoüberwachung ein „weiteres probates Mittel, um begangene Strafentaten aufzuklären oder andere zu verhindern“, sagt Neubauer weiter dem Abendblatt. „Schon die Möglichkeit der Überführung von Straftätern durch die Videoüberwachung hat eine präventive Wirkung.“

Die Stadt Ahrensburg geht auf Distanz zum CDU-Vorschlag. Einen entsprechenden Antrag zur Beratung in den städtischen Gremien habe die CDU bislang nicht gestellt, sagt Imke Bär, Sprecherin der Stadt Ahrensburg auf Anfrage des Abendblattes. Sie verweist mit Blick auf die Klaus-Groth-Straße auf die Rechtslage. Danach sei eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze ohne konkreten Anlass nicht möglich. Eine Beobachtung von Personen im öffentlichen Raum und deren Aufzeichnung stelle einen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

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