Ahrensburg. Entwurf: Famila und Aldi ziehen um, Möbelhaus soll kommen. Sortiment wird beschränkt, um Innenstadt zu schützen. Wohnungsbau möglich.

Die Planungen für Ahrensburgs neues Gewerbegebiet Beimoor-Süd II und der Umzug des Famila-Marktes schreiten voran und werden konkreter. Dem Ahrensburger Bauausschuss liegt nun der Entwurf des Bebauungsplans 88 A vor, der die Bedingungen für neue Gewerbebetriebe und den Umzug festlegt. In seiner nächsten Sitzung am morgigen Mittwoch, 18. April, soll der Ausschuss den Entwurf des Bauamtes beschließen.

Der B-Plan gilt für ein Gebiet südlich des Beimoorweges. Es wurde größtenteils von der May-Gruppe aus Itzehoe erworben. Das Areal ist westlich begrenzt durch die Straße Kornkamp-Süd, südlich durch die Aue und östlich durch die Gewerbeflächen der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS). Letztere haben einen anderen, eigenen Bebauungsplan und werden bereits erschlossen.

Zum bisherigen Famila-Markt gehört auch eine Tankstelle
Zum bisherigen Famila-Markt gehört auch eine Tankstelle © HA | Alexander Sulanke

Der neue Bebauungsplan soll den Umzug der Einzelhändler Famila und Aldi aus dem Gewerbegebiet Nord am Kornkamp ermöglichen. Zudem sollen die Bedingungen geschaffen werden, um weiteres Gewerbe im Plangebiet anzusiedeln, darunter ein Möbelhaus, ein Geschäft für Heimtierbedarf und eine Tankstelle. Letztere Unternehmen stehen noch nicht fest. Die Möbelhaus-Kette Knutzen, die für eine Ansiedlung im Gespräch war, hat bereits angekündigt, sich nicht in Beimoor-Süd II niederzulassen.

Stadtverordnete müssen im Herbst endgültig beschließen

Auf Abendblatt-Anfrage bestätigte Famila, seine Filiale innerhalb Ahrensburgs verlegen zu wollen und sich über die neue Geschäftsfläche mit Investor May geeinigt zu haben. „Wir planen den Umzug vom aktuellen Standort Kornkamp nach Beimoor-Süd und haben uns die Flächen dort bereits gesichert“, sagt Solveig Hannemann, Pressereferentin von Famila. „Wir freuen uns, dass das Verfahren fortgeführt wird. Sobald der Satzungsbeschluss gefasst wurde, wird unser Unternehmen zeitnah den Bauantrag einreichen.“

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans 88 A ist nach dem Entwurfsbeschluss der nächste und letzte Schritt zum fertigen B-Plan. Er muss von den Stadtverordneten gefasst werden. Erst danach besteht das Baurecht, auf dessen Grundlage Famila und andere Unternehmen im neuen Gewerbegebiet bauen dürfen. Das Ahrensburger Bauamt strebt den Satzungsbeschluss nach eigenen Angaben für September/Oktober dieses Jahres an. Der neue Bebauungsplan sieht für den neuen Famila-Markt eine maximale Verkaufsfläche von 6200 Quadratmetern vor, für Aldi sind es 1300 Quadratmeter und für den Möbelmarkt 4000. Sie sollen als Teil eines Fachmarktzentrums unterhalb des Beimoorweges im oberen Teil des Plangebietes entstehen. Dieser Teil wird südlich begrenzt durch die Carl-Backhaus-Straße, die als Verlängerung der Straße Am Hopfenbach neu gebaut wird.

Wohnungen im Mischgebiet vorgesehen

In dem oberen Teil setzt der Entwurf des B-Plans 88 A zudem direkt entlang des Beimoorwegs ein Mischgebiet und ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Dadurch sind dort auch Wohnungen erlaubt. Diese Areale sind durch eine Grünfläche von dem künftigen Fachmarktzentrum getrennt.

Im unteren Teil des Plangebiets unterhalb der künftigen Carl-Backhaus-Straße dürfen sich ebenfalls Betriebe ansiedeln. Dort weist der B-Plan ein weiteres Gewerbegebiet aus. Nicht zulässig sind dort allerdings Vergnügungsstätten und Einzelhandel.

Ein Ziel der Stadt Ahrensburg ist, mit dem neuen Bebauungsplan das Gewerbe und die Händler in der Innenstadt vor neuer Konkurrenz am Stadtrand zu schützen. Auch deshalb sind für die Standorte von Famila, Aldi, Möbelmarkt, Tierbedarfsgeschäft und Tankstelle jeweils sogenannte Sondergebiete festgesetzt. Für sie ist genau vorgeschrieben, welche Anteile bestimmte Sortimente haben dürfen.

Eine neue Chance für die Nordtangente?

So sollen bei Aldi „zentrenrelevante“ Sortimente wie Bekleidung, Heimtextilien und Glaswaren nur 30 Prozent der Verkaufsfläche einnehmen. Für „nahversorgungsrelevante“ Sortimente wie etwa Drogerieartikel gilt eine Grenze von zehn Prozent. Für den Möbelmarkt und das Tierbedarfsgeschäft gelten jeweils Grenzen dieser Sortimente von zehn und 2,5 Prozent. Der Famila-Markt wiederum muss mindestens auf der Hälfte seiner Fläche Lebensmittel verkaufen.

Die Regelungen des von der Verwaltung vorgeschlagenen Bebauungsplans werden ergänzt durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen Investor May, Famila und der Stadt. Dieser stellt sicher, dass die für ein Warenhaus vorgesehene Fläche im Gebiet des Bebauungsplans, also im neuen Gewerbegebiet, für den Umzug des bestehenden Famila-Marktes aus dem Gewerbegebiet Nord genutzt wird.

Belastungsgrenze Lübecker Straße diskutiert

Zudem verpflichtet sich Famila, keinen erneuten Einzelhandel auf seinem aktuellen Grundstück im Norden am Kornkamp nach dem Umzug zuzulassen. Auch dies soll dem Schutz der Innenstadt dienen.

Was die zu erwartende höhere Verkehrsbelastung betrifft, die sich durch das neue Gewerbegebiet ergibt, so warnt die Verwaltung in ihrer Vorlage für den Bauausschuss, dass die Lübecker Straße die Grenze ihrer Belastbarkeit erreichen wird. Sie sieht daher den Bau der Nordtangente als Lösung an. Diese Umgehungsstraße wird in Ahrensburg schon länger diskutiert, aber derzeit nicht konkret geplant.

Die SPD hat dazu im Bauausschuss einen Antrag eingebracht. Sie will, dass die Stadt mit Famila noch einen Vertrag abschließt, um sich ein Vorkaufsrecht für das aktuelle Famila-Grundstück am Kornkamp zu sichern. Dadurch soll die Stadt später Flächen für die Anbindung an die Nordtangente erwerben können.

Bauausschuss, Mi 18.4., 19 Uhr, Peter-Rantzau-Haus, Manfred-Samusch-Straße 9