Ahrensburg. Zwei Männer mussten sich vor dem Amtsgericht für einen brutalen Überfall verantworten. Beide erhielten Freiheitsstrafen ohne Bewährung.

Die beiden Ahrensburger, die nach einem Spielcasino-Besuch einen Koch überfallen haben (wir berichteten), müssen für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Ahrensburg verhängte im Prozess nach zwei Verhandlungstagen Haftstrafen ohne Bewährung.

Die beiden Männer, der 41-jährige Andreas M. und der 42 Jahre alte Marcus P. (Namen geändert), hatten ihr 57 Jahre altes Opfer im Februar in einer Spielhalle in Ahrensburg getroffen. Anschließend überfielen sie den Koch auf dem Nachhauseweg. Der Anlass sei laut P. gewesen, dass das Opfer ihn „höhnisch angegrinst“ habe, als er in der Spielhalle Geld verloren hatte. P. fühlte sich davon offenbar provoziert und nahm daraufhin mit Andreas M. die Verfolgung auf, um den 57-Jährigen zur Rede zu stellen.

Staatsanwalt geht auf die massive Körperverletzung ein

In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt: „Es haben sich Szenen wie in einem schlechten Film abgespielt. Eine Klärung findet nicht statt, indem man jemanden auf dem Boden festhält. Das macht einfach keinen Sinn.“ Obwohl die Tat lediglich als versuchter Raub einzustufen sei – es wurde nichts gestohlen –, sei die damit einhergegangene Körperverletzung massiv: Das Opfer wurde verprügelt und mit Pfefferspray besprüht. Die Täter ließen erst von dem Mann ab, als Anwohner auf die Schlägerei aufmerksam wurden. Der Staatsanwalt betonte, dass er keinerlei Veranlassung für ein milderes Strafmaß sehe. Er plädierte bei Marcus P. auf drei Jahre und zwei Monate, bei dem vorbestraften Andreas M. auf drei Jahre und acht Monate Haft.

Das Urteil: Freiheitsstrafen von 30 und 32 Monaten

Die Verteidigerin von P. gab zu bedenken, dass eine Inhaftierung ihres Mandanten nicht sinnvoll sei: P. habe gerade Antrag auf Wohngeld gestellt und einen Termin bei einem Drogenberater gemacht, um seine Sucht in den Griff zu bekommen. Eine Inhaftierung würde seine Bemühungen zunichte machen, so die Verteidigerin. Der Angeklagte selbst sagte vor Gericht: „Ich weiß nicht, wie es zu der Tat kommen konnte. Ich habe sowas vorher noch nie gemacht.“

Auch Andreas M. gab an, sich nach langer Arbeitslosigkeit nun bei einer Zeitarbeitsfirma beworben zu haben. Den Vertrag habe er aus Angst vor einer Haftstrafe bisher nicht unterschreiben wollen. Dies zeige laut seiner Verteidigerin sein Schuldbewusstsein.

Am Ende verurteilte das Gericht Andreas M. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft und Marcus P. zu zwei Jahren und sechs Monaten. Der Vorsitzende Richter betonte: „Für solche Taten muss man mit einer Freiheitsstrafe rechnen.“