Ahrensburg. Amtsgericht verhandlelt über einen Überfall nach einem Casinobesuch. Urteilsverkündung wurde wegen Feueralarms vertagt.
Von zwei Fremden überfallen, auf den Boden gedrückt und mit Pfefferspray besprüht: die Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2017 hatte sich Jan H. (Name geändert) mit Sicherheit anders vorgestellt. Als er gegen ein Uhr nachts eine Ahrensburger Spielhalle verlässt, ahnt der 57-Jährige noch nicht, was ihn auf dem Nachhauseweg erwartet. Jetzt kümmert sich das Amtsgericht Ahrensburg um den Fall.
Ein Lächeln wurde dem Opfer später zum Verhängnis
Es begann als Abend unter Freunden. Der 41 Jahre alte Andreas M. und der ein Jahr ältere Marcus P. (beide Namen geändert) waren gemeinsam unterwegs, als P. vorschlug, in eine Spielhalle zu gehen. Da er kaum Geld dabei hatte, war das Glücksspiel schnell beendet – erfolglos. Dies bekam das spätere Opfer, der Koch Jan H., angeblich mit. Der Angeklagte schilderte die Situation vor Gericht: „Als er bemerkte, dass ich verloren habe, grinste er höhnisch“. P. fühlte sich davon offenbar provoziert. Denn als H. wenig später die Spielhalle verließ, nahm er dessen Verfolgung auf. „Ich wollte ihn zur Rede stellen“, erzählt der Ahrensburger. Er holte Jan H., der vor dem City Center Ahrensburg (CCA) gestolpert war, ein, hielt seine Arme fest, drückte ihn zu Boden und setzte sich auf seinen Bauch.
Inzwischen war auch Andreas M. dazugestoßen, nachdem er „Geschrei“ gehört habe. Er sprühte dem Opfer Reizgas ins Gesicht, da er zunächst dachte, dass sein Freund überfallen worden war – sagte er vor Gericht. In der Anklage heißt es, dass er anschließend die Taschen des Opfers abtastete. Entwendet wurde nichts. Erst, als die Männer bemerkten, dass sie beobachtet werden, so das Opfer, ließen sie von ihm ab und H. konnte fliehen.
Urteilsverkündung wurde wegen Feueralarms vertagt
„Das Opfer muss Todesängste ausgestanden haben“, sagte eine Polizeibeamtin aus, die den Fall bearbeitete. Ein durch die Hilfeschreie alarmierter Anwohner verständigte die Polizei. Die Beamten, die ebenfalls als Zeugen aussagten, beschrieben die beiden Männer als angetrunken, Marcus P. stand außerdem unter Heroineinfluss, wie er vor Gericht zugab. Außerdem stellte die Polizei bei Letzterem einen Brieföffner sowie eine Gartenschere sicher, die auf seine Aushilfstätigkeit als Gärtner zurückzuführen sei, erklärte der Angeklagte. Ob ein Einsatz der Gegenstände bei der Tat geplant war, ist unklar.
Der Staatsanwalt stellte den Antrag, Marcus P. vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, was von dem Vorsitzenden Richter „mangels Fluchtgefahr“ jedoch abgewiesen wurde. Die Tatsache, dass er „keinerlei Vorstrafen hat und ein stabiles Umfeld“, überzeugten ihn davon, dass P. keinen Fluchtanreiz habe. Der Verhandlungstag endete ohne Urteil: Ein Feueralarm hatte zu Verzögerungen geführt. Der Prozess wird am Dienstag, 19. Dezember, fortgesetzt.