Ahrensburg. Angeklagter beleidigte immer wieder Zeugen. Zudem soll ein Zeuge einen Richter bestochen haben. Prozessfortsetzung in drei Wochen.

„Wir könnten das Verfahren einfach einstellen. Das wäre sinnvoll und würde uns allen den Sommer retten“, sagte der wegen Beleidigung angeklagte Erwin T. (Name geändert) am Dienstag vor Gericht. Der Ahrensburger Richter Paul Holtkamp zog die Augenbrauen hoch, als er diese Worte hörte, war zunächst sprachlos. Diese Pause nutzte der angeklagte Großhansdorfer, sagte: „Ich werde solche Äußerungen nicht mehr tätigen, habe das auch lange nicht mehr gemacht.“

Angeklagter schilderte im Prozess verstörende Fantasien

Wie berichtet, hatte der 58-Jährige während der sieben vorherigen Verhandlungstage vor dem Amtsgericht immer wieder Zeugen beleidigt. Zuletzt beschimpfte er einen Zeugen als „sehr gefährlichen Nazi-Anwalt“ und beschuldigt ihn, einen Ahrensburger Richter mit Geld bestochen zu haben. Es sind solche Aussagen, wegen derer sich der Umzugsunternehmer seit Wochen vor Gericht verantworten muss. Auch andere Anwälte und Richter gerieten ins Visier von Erwin T., wurden massiv beleidigt. Es sind insbesondere Juristen, die seinen Erzrivalen – einen Ahrensburger Blogger (73) – vertreten haben, oder die in Zivilverfahren als Richter gegen Erwin T. und im Sinne seines Erzfeindes entschieden haben. Neben Beleidigungen hat der Angeklagte auch in Briefen und E-Mails verstörende Fantasien formuliert. So stellte er sich beispielsweise vor, wie eine Richterin in ein Zimmer gesperrt und ihr mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen wird, während Staub in den Raum geblasen wird. Seinen Erzfeind sah er in seinen Gedanken an einem Baum an der Großen Straße erhängt. Danach schändete Erwin T. das Grab des Ahrensburgers in seiner Fantasie.

Ein Facharzt für Psychiatrie kam nun zu dem Ergebnis, dass Erwin T. keine seelische Krankheit habe und somit voll schuldfähig sei. In dem von Richter am Dienstag verlesenen Bericht begründet der Mediziner seine Einschätzung damit, dass T. Impulsen nicht hilflos ausgesetzt sei. In drei Wochen wird der Prozess fortgesetzt.