Oststeinbek. Oststeinbek will eventuell gleichzeitig Gehwege erneuern. Das müsste die Gemeinde selbst bezahlen, Anwohner würden beteiligt.
Die Möllner Landstraße (L 94) wird 2018 zwischen Witzhave und Hamburg saniert. Darunter ist auch das zweieinhalb Kilometer lange Teilstück der Ortsdurchfahrt in Oststeinbek. In welchem Umfang der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV) die Fahrbahn erneuern will, und ob dabei auch die Radwege saniert werden, will die Oststeinbeker Verwaltung jetzt ermitteln. Danach wollen die Politiker darüber beraten, ob parallel auch die Gehwege erneuert werden sollen. Dafür müsste die Gemeinde die Kosten selbst tragen und auch die Anlieger beteiligen – mit 25 Prozent, so sieht es die Straßenausbaubeitragssatzung vor. Christian Höft (SPD) sagte: „Wenn die Möllner Landstraße aufgerissen wird, wäre es sinnvoll, auch die Gehwege aus den 70er-Jahren zu machen.“
Vor vier Jahren hatte ein Ingenieurbüro bereits einen Reparaturbedarf festgestellt und die Kosten mit knapp 37.000 Euro beziffert. Die Gehwege im gleichen Atemzug wie die Straße zu sanieren, würde Kosten sparen, so Bürgermeister Jürgen Hettwer: „Wir schauen, wo wir einen Win-Win-Effekt erzielen können.“ Christian Höft regt an, den Ratenzahlungszeitraum für Ausbaubeiträge von 10 auf 20 Jahre zu verlängern. Denn auch viele andere Straßen in Oststeinbek seien sanierungsbedürftig. Zuletzt wehrten sich Anlieger der Ostlandstraße und der Tannenkoppel vehement gegen eine Erneuerung, an der sie mit bis zu 65 Prozent der Kosten beteiligt würden. In der Folge stellte die Politik das Vorhaben, bis 2025 alle Gemeindestraßen auf Vordermann zu bringen, vorerst wieder ein.
Kreis lehnt Ampel und Tempo 30 ab
Die Anlieger der Stichwege an der Straße Zum Forellenbach müssen die Sanierung ihrer Wege wohl selbst bezahlen. 2015 stellte der für die Entwässerung zuständige Zweckverband Südstormarn fest, dass das Kanalsystem für 157.200 Euro saniert werden müsste. Die zwölf Eigentümer hatten schon 2005 die Kommune gebeten, dass ihre Wege ins Eigentum der Gemeinde übernommen werden. Denn die Zuwegungen zu den 1969 erbauten Häusern sind kurioserweise herrenloses „Niemandsland“.
Die Anlieger ahnten davon lange nichts. Für sie war die Gemeinde Eigentümer, denn so stand es im Bebauungsplan. Ein Fehler des damaligen Eigentümers, der jetzt verjährt ist. Da es keinen Erschließungsvertrag gibt, haben die Anlieger kein Recht auf Erschließungs- oder Instandhaltungsarbeiten durch die Kommune. Das wird nach den jüngsten Beratungen im Bauausschuss auch so bleiben. Die Politiker lehnten die Übernahme der Wege in gemeindliches Eigentum ab.
Auch die vielen Oststeinbeker, die sich für eine weitere Ampelüberquerung an der Möllner Landstraße eingesetzt hatten, müssen eine Enttäuschung hinnehmen. Dies habe die Kreisverkehrsbehörde ebenso abgelehnt, wie den Antrag der Gemeinde, vor der Kita an der Stormarnstraße Tempo 30 einzuführen, sagte der Bürgermeister. Die Gesetzesinitiative des Bundes, die vor Kindertagesstätten und Altenheimen das Einrichten von Tempo 30 Zonen erlaubt, greife im Fall Oststeinbeks nicht.