Ahrensburg. Bei der Bekämpfung von Einbrechern hat die Polizei Sonderrechte bei Kontrollen. Seit 2011 weist die Polizei Gefahrengebiete aus.
Die Polizei prüft derzeit, ob Stormarn in der dunklen Jahreszeit, wenn Einbrecher bekanntlich Hochkonjunktur haben, wieder zum sogenannten Gefahrengebiet erklärt wird. „Eine solche Einstufung ist lagebildabhängig und kein Automatismus“, erklärt Holger Meincke, stellvertretender Chef der Polizeidirektion Ratzeburg.
Das heißt: Kommt es in einem Gebiet oder einer Gemeinde vermehrt zu Straftaten von erheblicher Bedeutung oder ist damit zu rechnen, kann die Polizei „besondere Gebiete“, ausweisen, so Meincke. Er meidet den Begriff „Gefahrengebiet“. „Schließlich ist es dort nicht gefährlich“, sagt er. „Die Wahrscheinlichkeit, in diesem Gebiet Opfer eines Einbruchs zu werden, ist nur höher.“
Dann ist die Kontrolle des Kofferraums erlaubt
In diesen „besonderen Gebieten“ können Polizisten verdachtsunabhängige Kontrollen machen, sogenannte Anhalte- und Sichtkontrollen. Treffen Beamte mitten in der Nacht im Wohngebiet Menschen an, „können wir sie Fragen, was sie dort machen“, erklärt Meincke. Bei Autofahrern haben die Polizisten sogar das Recht, in den Kofferraum zu schauen. Das dürfen sie beispielsweise bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht. Laut Meincke dienen die Anhalte- und Sichtkontrollen der „Erkenntnisgewinnung“. Patrick Breyer, Innenexperte der Piraten-Partei im Landtag, bezeichnet sie als „hilfloses Stochern im Nebel“ und kritisiert, dass alle unter Generalverdacht gestellt würden. „Das Innenministerium konnte mir bis heute keinen einzigen Einbrecher nennen, der bei einer verdachtslosen Kontrolle gestellt worden wäre.“
Seit 2011 weist die Stormarner Polizei jährlich zwischen Oktober und März Gefahrengebiete aus. Der Polizeichef kann diesen Sonderstatus für 28 Tage anordnen und zweimal um 28 Tage verlängern. Danach muss ein Richter dies genehmigen.