Bad Oldesloe. Das Jobcenter Stormarn und die Agentur für Arbeit haben ein Unternehmerfrühstück organisiert. Behördenmitarbeiter und Arbeitgeber sprechen über Flüchtlinge.

Es duftet nach Schinken- und Käsebrötchen, frischem Kaffee und Tee. Das Jobcenter Stormarn und die Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe haben ein Unternehmerfrühstück vorbereitet. Arbeitgeber aus Stormarn können sich heute über Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen informieren. Die notwendigen Regularien und Bestimmungen für ein Praktikum, eine Ausbildung und eine Arbeit sind kompliziert.

Mehr als 30 Unternehmer sind der Einladung der Behörde gefolgt. Pressesprecher Stefan Schröder sagt: „Wir bekommen viele Anfragen, die sich um das Thema Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen und Asylbewerbern drehen.“ Dies sei ein Zeichen dafür, dass vonseiten der Unternehmen eine große Bereitschaft bestehe, den Flüchtlingen eine Chance auf eine berufliche Integration in Deutschland zu geben. Deswegen hätten sich die Geschäftsführerin des Jobcenters, Doris Ziethen-Rennholz, und die Chefin der Agentur für Arbeit, Heike Grote-Seifert, diese Art von Treffen ausgedacht.

Viele Firmen in Stormarn sind auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften

Steffen Ralfs von der Oldesloer Firma Klaus Thormählen ist einer der Gäste. Er beißt gerade in sein Brötchen, als sich Ziethen-Rennholz zu ihm gesellt. Die beiden kommen ins Gespräch. Ralfs sagt: „Wir suchen Schienenschweißtechniker.“ Die Firma sei auf der Suche nach Fachkräften. „Deswegen haben wir gedacht, dass wir vielleicht auf Flüchtlinge und Asylbewerber zurückgreifen könnten“, so Ralfs. Doch er wisse nicht, was er dabei beachten müsse.

Doris Ziethen-Rennholz fängt ganz vorn an mit ihren Erklärungen. Sie sagt: „Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.“ Asylberechtigt sind die, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde. Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis. „Betriebe müssen keine Besonderheiten beachten“, sagt sie weiter.

Das sieht bei Asylbewerbern anders aus. Über ihren Asylantrag wurde noch nicht entschieden. Andere Regeln gelten auch bei Geduldeten. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt und sie sind aus unterschiedlichen Gründen noch nicht abgeschoben worden.

Beide Personengruppen sind für Christiane Kiesel interessant. Sie ist für die Firma Pflegeeinrichtungen Steinbuck gekommen. Sie sagt: „Bei uns hat sich eine Iranerin für einen Job in der Großküche beworben.“ Kiesel fragt, was sei, wenn die Iranerin Asylbewerberin oder eine geduldete Person sei. Darauf weiß die Chefin der Agentur für Arbeit, Heike Grote-Seifert, eine Antwort. Sie sagt: „Im Regelfall haben diese Personengruppen ein dreimonatiges Beschäftigungsverbot.“ Ab dem vierten Monat könnten sie sich Arbeit suchen, müssten aber noch die sogenannte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abwarten. „Bei der Vorrangprüfung wird geschaut, ob es keinen anderen geeigneten EU- oder deutschen Bewerber für die Stelle gibt.“

Nicole Marquardsen (v. l.), Christiane Kiesel und Heike Grote-Seifert sprechen einen konkreten Fall durch
Nicole Marquardsen (v. l.), Christiane Kiesel und Heike Grote-Seifert sprechen einen konkreten Fall durch © HA | Isabella Sauer

Kiesel macht sich Notizen. Dann sagt Grote-Seifert: „Es gibt aber weitere Ausnahmen.“ So hätten Hochqualifizierte, Führungskräfte und Wissenschaftler sofort Zugang zum Arbeitsmarkt. „Und auch diejenigen, die ein gesetzlich geregelten Freiwilligendienst oder ein schulisches Praktikum machen müssen.“

Asylbewerber dürfen seit 1. Augustein Pflichtpraktikum absolvieren

Großes Interesse, einen Flüchtling in der Firma zu beschäftigen, hat auch Vreni Maashöfer. Sie arbeitet in der Personalabteilung der Spedition Liselotte Hammer in Breitenfelde im Kreis Herzogtum Lauenburg. Sie sagt: „Meine Chefin würde gern Flüchtlingen die Möglichkeit geben, bei uns zu arbeiten.“ Praktika anzubieten, sei in der Spedition eher schwierig. Trotzdem erkundigt sie sich danach.

Klaus Faust von der Agentur für Arbeit sagt dazu: „Seit dem 1. August gibt es ein neues Gesetz für Asylbewerber und Geduldete.“ So dürfe die Agentur für Arbeit keine Einschränkungen mehr vornehmen, wenn ein Flüchtling ein Pflichtpraktikum von der Schule aus, innerhalb seiner Berufsausbildung oder im Studium machen müsse. „Wer ein dreimonatiges Praktikum macht, um sich beruflich zu orientieren, darf das tun“, sagt Klaus Faust.

Am Ende des Frühstücks haben sich viele Fragen geklärt. Und in einer Sache sind sich alle einig: Wer Flüchtlingen die Möglichkeit gibt, in einem Unternehmen zu arbeiten oder hineinzuschnuppern, der trägt ein Stück zur Integration bei.