Ahrensburg. Neuausschreibung der Bauamtsleitung wird teuer. Verfahren muss wiederholt werden, obwohl ein Kandidat bereits ausgewählt wurde.

Der von der Verwaltung ausgewählte Kandidat für den Posten der Bauamtsleitung in Ahrensburg sollte dem Hauptausschuss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am kommenden Montag präsentiert werden, nachdem seine Vorstellung in der November-Sitzung kurzfristig verschoben worden war. Die Mitglieder im Hauptausschuss werden sich jedoch weiterhin gedulden müssen. Bürgermeister Michael Sarach wird ihnen am Montag erklären, dass er das Bewerbungsverfahren neu eröffnen muss.

Grund dafür ist der Eilantrag, den Angelika Andres vom Verwaltungsgericht Schleswig hat klären lassen (wir berichteten). Die frühere Bauamtsleiterin, die im März 2014 vom Bürgermeister ihres Postens enthoben wurde, hatte sich für die Neuausschreibung erneut beworben und war von der Personalberatung, die im Auftrag der Verwaltung das Verfahren unterstützte, zum Assessment Center eingeladen worden. Als der Bürgermeister davon erfuhr, lud er seine Ex-Bauamtsleiterin, die inzwischen auf seine Weisung hin das Stadtmarketing entwickeln soll, wieder aus – offenbar zu Unrecht, denn Angelika Andres war wegen ihrer fachlichen Qualifikation eingeladen worden.

„Wir haben Rechtssicherheit“, sagt der Justiziar

Vor dem Verwaltungsgericht kündigte der Bürgermeister an, das laufende Bewerbungsverfahren zu beenden und die Stelle erneut auszuschreiben. Damit war der Eilantrag von Angelika Andres gegenstandslos. Außerdem wurde eine zweite Klage von ihr gegen die Stadt Ahrensburg mit einem Vergleich abgeschlossen. Andres verzichtet auf ihren Widerspruch gegen die Umsetzung, dafür verpflichtet sich Michael Sarach, ihr bis Ende Januar eine seit langem versprochene dienstliche Beurteilung zu schreiben, die als Grundlage für Neubewerbungen geeignet ist.

„Wir haben jetzt Rechtssicherheit. Frau Andres hat keinen Anspruch mehr auf ihre alte Stelle. Die Stadt kann die Leitung des Bauamts also endlich neu besetzen“, sagt Thomas Reich, Ahrensburgs Justiziar. Der Streitwert beider Verfahren beträgt 17.700 Euro beziehungsweise 5000 Euro. Auf die Stadt entfallen nach Schätzung von Thomas Reich insgesamt etwa 2000 Euro an Kosten. Hinzu kommen Aufwendungen für das neue Bewerbungsverfahren. Laut einem Mitglied des Hauptausschusses gab die Stadt im ersten Verfahren 15.000 bis 20.000 Euro aus.

Am teuersten war dabei das extern organisierte Assessment Center. Ob die Stadt im zweiten Anlauf aus Spargründen darauf verzichtet, darf jedoch bezweifelt werden. Denn es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass jeder künftige neue Kandidat wegen Ungleichbehandlung gegen die Stadt klagen würde, wenn ihm ein Mitbewerber vorgezogen würde, der schon im ersten Verfahren dabei war und die Chance hatte, sich im Assessment Center zu präsentieren.