Bad Oldesloe. Speziell geschulte Mitarbeiter suchen nach Asylbewerbern, für die sie eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehen.

Flüchtlinge in Stormarn und im Nachbarkreis Herzogtum Lauenburg bekommen nun Besuch von der Arbeitsagentur. Die Behörde am Berliner Ring in Bad Oldesloe, zuständig für beide Kreise, schickt Spezialisten zu ihnen – so es denn gewünscht wird. Intern werden diese Fachleute Profiler genannt, offiziell heißen sie „mobiles Einsatzteam“. Ihre Aufgabe besteht darin, die Migranten und den deutschen Arbeitsmarkt zusammenzuführen.

Stefan Schröder, Sprecher der Arbeitsagentur Bad Oldesloe, erklärt: „Ziel ist die frühzeitige Ansprache von Flüchtlingen, die bereits einen Asylantrag gestellt und die eine hohe Bleibeperspektive haben.“ Es gehe darum, möglichst schnell herauszufinden, welche Kompetenzen dieser Personenkreis habe. „Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Basis für die spätere Beratung und Betreuung in den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern“, sagt Schröder. Oder aber sie dienen der Integration in den Arbeitsmarkt, denn Asylbewerber dürfen unter bestimmten Umständen (siehe Kasten unten) ganz regulär arbeiten und Geld verdienen.

Wer darf ab wann arbeiten?

Asylberechtigte, Zuwanderer mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft und Kontingentflüchtlinge (Syrer, die aufgrund einer Anordnung des Bundesinnenministers aufgenommen und in festgelegten Kontingenten auf alle Bundesländer verteilt werden) dürfen sofort und ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten, eine Ausbildung machen, Praktika absolvieren und sich bei Freiwilligendiensten engagieren.

Asylbewerber und Geduldete, deren Abschiebung ausgesetzt ist, haben ein dreimonatiges Beschäftigungsverbot, dürfen also unter keinen Umständen arbeiten. Ab dem vierten Monat dürfen sie nach einer sogenannten Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten.

Vorrangprüfung bedeutet: Es darf keinen geeigneten Bewerber aus Deutschland oder der EU für die Arbeitsstelle geben. Nach 15-monatigem ununterbrochenem legalem Aufenthalt in Deutschland entfällt diese Vorrangprüfung.

Eine Sonderregelung gilt für Hochqualifizierte, Führungskräfte und Wissenschaftler ebenso wie für Freiwilligendienstler, Schülerpraktikanten und Teilnehmer an EU-geförderten Programmen: Für die gilt auch ein dreimonatiges Beschäftigungsverbot. Ab dem vierten Monat aber dürfen sie ohne Vorrangprüfung tätig werden.

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So oder so: Diejenigen Asylbewerber, die arbeiten dürfen, finden auf jeden Fall Niederschlag in der Statistik der Arbeitsagentur. Behördenchefin Heike Grote-Seifert ist sich insofern sicher: „Die Arbeitslosenquote wird künftig auch in Stormarn steigen.“ Deshalb besteht seitens der Behörde womöglich sogar ein gewisser Ehrgeiz, Flüchtlinge rasch in Lohn und Brot zu bringen.

Netzwerkpartner empfehlen, wer eingeladen werden könnte

Und so funktioniert das: Die Berater kommen – immer montags – in eine der Dienststellen der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek, Geesthacht und Mölln. Dort treffen sie jeweils auf eine Gruppe, deren Mitglieder in enger Abstimmung mit Netzwerkpartnern vor Ort, zum Beispiel Diakonie oder Migrationssozialberatung, speziell zu diesem Termin eingeladen worden sind. Zunächst erklären die Berufsberater vor der ganzen Gruppe, wie das System der Arbeitsverwaltung aufgebaut ist, welche Aufgaben Arbeitsagenturen und Jobcenter haben, wie es generell um den Arbeitsmarkt in Deutschland bestellt ist. Und was ein sogenannter Profiling-Bogen ist. Der liegt bei den Veranstaltungen aus, sowohl in englischer als auch in arabischer Sprache, und mit dem müssen sich die Teilnehmer der Veranstaltung im nächsten Schritt beschäftigen.

Vermittler können mit den Flüchtlingen oft ohne Dolmetscher sprechen

Denn dann beginnen die Einzelgespräche: Was für eine Schulbildung hat der Asylbewerber? Welchen Beruf hat er gelernt, wie viel Berufserfahrung gesammelt? Und: Welche Sprachen spricht er? Dabei geht es auch um die Frage, ob Zeugnisse vorliegen und welche Aussagekraft sie hierzulande haben. Schließlich ist ein zentrales Thema, wie es um deutsche Sprachkenntnisse bestellt ist. Agenturchefin Grote-Seifert: „Menschen, für die wir auf dem Arbeitsmarkt Potenzial sehen, können wir schnell zum Deutschunterricht schicken.“

Die „Profiler“ sind vom Grundsatz her normale Vermittlungsfachkräfte. Sie sind aufgrund ihrer individuellen Vorbildung, ihre beruflichen Werdegänge und ihrer Sprachkenntnisse ausgewählt worden. Sie sprechen unter anderem Englisch, Arabisch, Persisch, Kurdisch und Französisch. Agentur-Sprecher Stefan Schröder: „So ist in vielen Fällen eine direkte Kommunikation mit den Flüchtlingen möglich, und der Einsatz von Dolmetschern erübrigt sich.“