Ratzeburg. Um Einbrüche besser aufklären zu können, wurden die Befugnisse der Sicherheitskräfte erweitert. Das gilt kreisweit in 32 Kommunen
Im Kampf gegen Einbrecher hat die Polizei, wie in den Vorjahren, jetzt erneut viele Regionen im Kreis Stormarn zu sogenannten Gefahrengebieten erklärt. Beamte sollen so bei Kontrollen mehr Rechtssicherheit bekommen. „Denn wir können sonst nicht einfach grundlos Menschen auf der Straße ansprechen“, sagt Polizeisprecherin Sonja Kurz.
In einem Gefahrengebiet ist dies jedoch anders. Die Polizei kann bei Fußgängern, Rad- oder Autofahrern sogenannte Anhalte- und Sichtkontrollen machen. „Wir können verdächtig aussehende Menschen fragen, was sie gerade machen“, sagt Kurz. Eine Pflicht, sich auszuweisen, gebe es dabei nicht. Erst bei einem begründeten Verdacht können die Beamten die Identität von Personen feststellen und diese durchsuchen. „Wenn die Polizisten beispielsweise sehen, dass Einbruchswerkzeug aus den Taschen ragt, die Jacke ausgebeult ist, weil dadrunter etwas versteckt wird“, sagt Sonja Kurz. Bei Autofahrern ist dies etwas anders. Wenn die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle macht, müssen sich die Fahrer ausweisen. „Da greift dann ein anderes Recht“, sagt Polizeisprecherin Kurz. Ziel dieser Kontrollen sei auch die Prävention. „Die Maßnahme soll eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher haben“, so Sonja Kurz.
In Stormarn sind 32 südlich gelegene Städte und Gemeinden als Gefahrengebiete ausgewiesen. Diese Anordnung kann nur ein Richter erlassen. Wenn die Polizei belegen kann, dass in diesen Gebieten mit „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, zu rechnen ist, Einbrüche zählen dazu, kann ein Richter dieser Maßnahme für die Dauer von 28 Tagen zustimmen. Eine zweimalige Verlängerung ist möglich, in Stormarn ist sie wahrscheinlich.