Hamburg. Nach einem Gerichtsurteil dürfen die Gebiete nicht mehr so einfach eingerichtet werden. Jetzt braucht Hamburg neue Gesetze.

Justizsenator Till Steffen (Grüne) will nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts die Möglichkeiten zur Einrichtung von Gefahrengebieten einschränken. Das Gericht habe klar gesagt, dass die jetzige Rechtsgrundlage verfassungswidrig sei, sagte Steffen am Freitag dem NDR-Hörfunk. „Das ist natürlich eine sehr harte Beschreibung und bedeutet zwangsläufig, dass wir an der gesetzlichen Grundlage etwas ändern müssen.“ Der Grünen-Politiker kündigte an, die Regelungen bis Ende des Jahres zu überarbeiten.

Eigentlich wollen die Grünen Gefahrengebiete vollständig abschaffen, verständigten sich aber im Koalitionsvertrag mit der SPD darauf, das Gesetz vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Kritik an den Gefahrengebieten hatte sich vor allem nach den Krawallen um den Jahreswechsel 2013/2014 entzündet. Die Polizei hatte damals ein Gefahrengebiet von bislang nicht gekannter Größe in St. Pauli, der Sternschanze und in Altona eingerichtet. Zum Symbol des Protests wurde die Klobürste.

Steffen sagte, eine uferlose Anwendung von Gefahrengebieten dürfe es nicht mehr geben. „Ich glaube, dass man in ganz vielen Fällen auch gut ohne solche Gefahrengebiete auskommen kann.“ Für alle anderen Fälle müsse jedoch Rechtssicherheit geschaffen werden. „Es wäre ganz unglücklich, wenn Polizeibeamte in Situationen geschickt werden, wo nicht klar ist, ob das, was sie tun, rechtmäßig ist oder nicht. Und da gibt es jetzt erhebliche Fragezeichen durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes.“

"Gefahrengebiete" sind verfassungswidrig

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