Ahrensburg. Rechtliche Bedenken: Bauausschuss nimmt Beschluss zurück, dass nur direkte Anlieger für Straßenerneuerung zur Kasse gebeten werden.

Die Ausschreibung für die Erneuerung eines 400 Meter langen Teilstücks der Straße Pionierweg in Ahrensburg steht direkt bevor, die Ausführung ist also in Sicht. Die Frage der Kostenbeteiligung aber wird die Stadt auch dann noch beschäftigen, wenn der Straßenzug komplett saniert sein sollte. Es bleibt also offen, wie viel die Anwohner selbst zahlen und wer am Ende tatsächlich zahlen muss.

Der Bau- und Planungsausschuss folgte nun dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, keine Abschnittsbildung beim Straßenbau vorzunehmen. Damit nahm der Ausschuss seinen Beschluss zur Abschnittsbildung zurück, weil Bürgermeister Michael Sarach per Widerspruch darauf hingewiesen hatte, dass dies rechtlich nicht zulässig sei.

Die Abschnittsbildung besagt, dass nur direkte Anwohner zu 75 Prozent an den Baukosten beteiligt würden. Der Normalfall sieht jedoch vor, dass alle Anwohner der Straße zahlen müssen – auch die im nicht erneuerten südlichen Pionierweg. Eine definitive Entscheidung über die Kostenbeteiligung kann in dieser juristisch verzwickten Angelegenheit jedoch erst getroffen werden, wenn die Straße erneuert ist – dann wird festgelegt, ob sie als Ganzes eine Einrichtung ist oder ob doch stückweise abgerechnet werden kann.