Ahrensburg. Die jungen Männer sollen für zahlreiche brennende Strohballen verantwortlich sein. Laut Staatsanwalt haben alle sechs gestanden.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat Anklage gegen die sechs Brandstifter erhoben, die für eine Serie von Bränden in Ahrensfelde und Hammoor verantwortlich sein sollen (wir berichteten). Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, Günter Möller, sind alle sechs Angeklagten geständig. Nur einer von ihnen befindet sich wegen einer weiteren Strafsache noch in Untersuchungshaft.

Vier der Brandstifter – sie sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensfelde, aber seit ihrer Festnahme suspendiert – werden für neun Taten in der Zeit zwischen 30. Oktober 2013 und 27. Oktober 2014 verantwortlich gemacht. Die ersten beiden Brandlegungen sollen die Männer im Alter von 19 bis 21 Jahren selbst begangen haben. Für sieben weitere Brände sollen die vier zwei weitere Männer im Alter von 17 und 20 Jahren angestiftet haben. „Dabei soll ein bis zwei Mal auch ein Betrag von 40 Euro geflossen sein“, so Oberstaatsanwalt Möller.

Wegen des jungen Alters der Täter wird nach Jugendstrafrecht verhandelt

Weil die vier Feuerwehrleute offenbar genau bestimmt haben, wann, wo und wie die anderen die Brände legen sollten, sind die vier Feuerwehrleute nicht nur als Anstifter, sondern als Täter einer Brandstiftung angeklagt. Aufgrund ihres jungen Alters wird nach Jugendstrafrecht verhandelt, das Höchststrafmaß liegt bei fünf Jahren. Wegen des besonderen Umfangs der Taten wurde die Anklage an der Jugendkammer des Landgerichts Lübeck erhoben. Die Jugendkammer verwies sie jedoch an das Jugendschöffengericht in Ahrensburg.

Die zwei anderen, 17 und 20 Jahre alten Brandstifter sind vor dem Amtsgericht Ahrensburg angeklagt. Ihnen werden acht Taten zur Last gelegt, darunter sechs Brandlegungen und ein Autoaufbruch samt Unfallfahrt. Sie sollen einen Schaden von 84.000 Euro verursacht haben. Die Verhandlungstermine für beide Anklagen stehen noch nicht fest.