Sechs junge Männer sollen für mindestens zehn Brände seit Oktober 2013 bei Ahrensfelde verantwortlich sein. Seit der Festnahme sind viele Bürger erleichtert. Das Thema wirft nach wie vor viele Fragen auf.

Ahrensburg. Die Brandserie in Ahrensfelde scheint zumindest zum Teil aufgeklärt zu sein. Sechs junge Männer sitzen in Untersuchungshaft. Die 17- bis 21-Jährigen stehen unter dem dringenden Verdacht, für mindestens zehn Brandstiftungen seit Oktober 2013 verantwortlich zu sein. Vier der Männer sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ahrensfelde. Seit der Festnahme sind viele Bürger erleichtert. Doch das Thema wirft nach wie vor viele Fragen auf:

Wie gehen die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter?


Seit September arbeitet eine sechsköpfige Sonderermittlungsgruppe der Ahrensburger Kriminalpolizei an dem Fall. Laut Andreas Dirscherl, Leiter der Polizei-Stabsstelle Ratzeburg, laufen die Ermittlungen auch jetzt nach der Festnahme mit der gleichen Intensität weiter. Günter Möller von der Staatsanwaltschaft Lübeck rechnet damit, dass im Februar 2015 Anklage gegen die Verdächtigen erhoben werden kann: „Nach dem jetzigen Stand besteht ein dringender Tatverdacht gegen die festgenommenen Männer, aber bis es zur Anklage kommt, müssen noch weitere Beweise gesammelt werden“, sagt Möller. „Wir sind bemüht, sobald wie möglich die Arbeiten abzuschließen, ein konkretes Datum können wir aber noch nicht nennen.“ Bis zur Anklage bleiben die Verdächtigen in Untersuchungshaft.

Warum wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben?


„Die Verdächtigen werden wegen Brandstiftung, Sachbeschädigung und Anstiftung zur Brandstiftung angeklagt“, sagt Möller. Die vier Ahrensfelder sollen nicht nur selbst Brände gelegt haben, sondern die beiden anderen Verdächtigen, einen 17-Jährigen aus Ahrensburg und einen 20-Jährigen aus Hamburg, dafür bezahlt haben, weitere Brände zu legen. Da die Brände keine konkrete Gefahr für Menschen darstellten, gibt es keine Anklage wegen versuchter Körperverletzung.

Werden die Verdächtigen nach dem Jugendstrafrecht bestraft?


Wenn Täter jünger als 21 Jahre sind, kann das Jugendstrafrecht angewendet werden. Da alle Verdächtigen 21 Jahre alt oder jünger sind, werden sie laut Oberstaatsanwalt Möller deshalb voraussichtlich nach dem Jugendstrafrecht bestraft. „In 90 Prozent der Fälle bekommen unter 21-Jährige eine Jugendstrafe“, sagt Möller. „Das wird allerdings erst in der Hauptverhandlung entschieden.“ Für Brandstiftung droht Tätern nach dem Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Sind die Verdächtigen möglicherweise noch für andere Brände verantwortlich? 


„Der Verdacht liegt natürlich nicht fern“, sagt Günter Möller. „Die anderen Fälle werden derzeit noch untersucht.“ Es sei auch möglich, dass es noch weitere Brandstifter in der Umgebung gebe. „Dafür haben wir allerdings noch keine konkreten Hinweise“, so Möller. Auch die Fragen, ob die Verdächtigen mit weiteren Tätern zusammengearbeitet haben und ob einzelne Taten einzelnen Tätern zugeordnet werden können, sind derzeit noch nicht geklärt. „Damit befassen sich dich laufenden Ermittlungen“, sagt Andreas Dirscherl von der Polizeidirektion Ratzeburg. „Zu diesem Zeitpunkt gibt es zu diesen Fragen keine neuen Erkenntnisse.“

Wer kommt für den durch die Brände entstandenen Schaden auf?


„Zunächst müssen die Versicherungen der Geschädigten dafür aufkommen“, sagt Heiko Wischer, Pressesprecher der Provinzial Versicherung. „Im Falle einer Brandstiftung versucht die Versicherung, das Geld wiederzubekommen. Dazu wendet sie sich an den Täter.“ Die private Haftpflichtversicherung des Täters prüft, ob der Brand vorsätzlich gelegt wurde. Ist dies der Fall, lehnt sie den Schaden ab. „Der Täter haftet dann mit seinem gesamten privaten Vermögen“, sagt Wischer. „Dies kann auch über Jahre hinaus gehen.“ Bei Minderjährigen wendet sich der Feuerversicherer an die Eltern. Auch hier prüft die private Haftpflichtversicherung, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Welche Konsequenzen ziehen Stadt und Feuerwehr aus der Brandserie?


Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach hat bereits zahlreiche interne Gespräche mit Vertretern der Feuerwehr geführt. Zuletzt traf er sich gestern Abend mit den Ahrensburger Ortswehrführern und anderen Stadtvertretern, um das weitere Vorgehen zu diskutieren. „Zunächst geht es darum, die anderen Kameraden moralisch wieder aufzufrischen und die Ereignisse aufzuarbeiten“, sagt Sarach. „Es muss diskutiert werden, ob man die Täter früher hätte erkennen können.“ Wichtig sei außerdem, das Image der Feuerwehr wiederherzustellen. „Ich bitte die Ahrensburger, den Glauben an die Feuerwehr nicht zu verlieren“, so der Bürgermeister.

Um die Aufarbeitung zu erleichtern, könnte die Landesfeuerwehr einen Mediator stellen, der die Gespräche innerhalb der Feuerwehr leiten könnte. „In dieser Sache präventiv tätig zu sein, ist leider nicht einfach“, sagt Kreiswehrführer Gerd Riemann. „Es steht ja nicht an der Stirn dran, ob jemand ein Brandstifter ist.“ Es gibt vielleicht ein paar Indikatoren, aber die zu erkennen ist schwer.“ Die Verdächtigen sind derzeit vom Dienst suspendiert. „Erst wenn sie verurteilt sind, fliegen sie offiziell bei der Feuerwehr raus“, so Riemann.

Laut Gemeindewehrführer Jürgen Stahmer ist Prävention zum Beispiel bei der Aufnahme neuer Mitglieder möglich: „Wir müssen das Thema in jedem Fall ansprechen und selektiver vorgehen“, so Stahmer. „Insgesamt müssen wir Sensibilität erzeugen und aufmerksamer sein.“