Landrat Klaus Plöger und Abteilungsleiterin Imke Colshorn werben für ASB-Fahrdienst, den der Kreis mit 41.000 Euro im Jahr finanziert. 2013 wurde er nur von 67 behinderten Menschen in Anspruch genommen.
Bad Oldesloe. Kaum vorstellbar, aber es gibt soziale Leistungen, die so unbekannt sind, dass sie kaum in Anspruch genommen werden, obwohl ihr Nutzen unbestritten ist. Jüngstes Beispiel ist der Fahrdienst für Behinderte, den der Kreis Stormarn schon 1982 einrichtete. Eine Auswertung der Nutzerzahlen ergab kürzlich, dass im Jahr 2013 nur 67 behinderte Menschen im gesamten Kreis das Angebot nutzen. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der als Träger des Fahrdienstes 41.000 Euro im Jahr dafür bekommt, registrierte 2013 insgesamt nur 528 Fahrten.
Deutlich zu wenig, fanden die Vertreter aller Fraktionen im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises. Sie waren sich jedoch auch darüber einig, dass der Bedarf deutlich höher sein müsste, eine deutliche Einsparung also das verkehrte Signal wäre. Deshalb wurde die Verwaltung des Kreises beauftragt, Werbung für das Angebot zu machen. „Wir wissen, dass hauptsächlich Menschen in den Städten des Kreises den Fahrdienst nutzen. Und wir nehmen an, dass viele, die berechtigt wären, von der Möglichkeit nichts wissen. Deshalb starten wir eine Werbeaktion, um mehr Menschen, vor allem die im ländlichen Raum, zu erreichen. Wir wollen das besondere Angebot des Kreises verstärkt in die Fläche bringen“, sagt Imke Colshorn, Leiterin des Fachbereichs Soziales und Gesundheit in der Kreisverwaltung.
Aufklärungsbedarf besteht zuallererst über die Fragen, wer anspruchsberechtigt ist und wie derjenige diesen Anspruch einlösen kann. Ein Richtlinienpapier des Kreises gibt in zehn Punkten genaue Auskunft darüber. Dort heißt es unter anderem, mit dem Fahrdienst die Menschen mobiler zu machen, die wegen ihrer Behinderung nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Teilnahmeberechtigt sollen Behinderte sein, die zum Beispiel ohne Hilfe keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis nutzen können. Über die Berechtigung entscheidet der Fachdienst Soziale Leistungen im Kreisamt nach Vorlage eines Antrags.
Wohlgemerkt, es geht bei dem Fahrdienst ausschließlich um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, also um den Besuch von Verwandten und Freunden oder eines Kinos, Theaters oder einer Sportveranstaltung. Für Fahrten zum Arzt, Arbeitsplatz oder zur Schule ist der Dienst nicht zuständig, ebenso wenig für den Transport von Menschen, die in einem Seniorenheim oder Reha-Zentrum leben, weil in all diesen Fällen ein anderer Träger verantwortlich ist. „das ist nicht unser Part“, sagt Imke Colshorn.
Eine Fahrt pro Woche ist möglich
Der Dienst des ASB kann einmal pro Woche für Fahrten in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometern zum Wohnort in Anspruch genommen werden. Die Berechtigten zahlen für jede Fahrt einen kleinen Kostenbeitrag, zurzeit 2,56 Euro. Die Beförderung einer Begleitperson ist möglich, soweit die Notwendigkeit durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nachgewiesen wird. Eine Terminabsprache mit dem ASB ist spätestens zwei Tage vorher nötig.
Leider fehlt der Verwaltung statistisches Material, das über Menschen mit Behinderung im Kreis so differenziert Auskunft geben könnte, dass man den genauen Bedarf wüsste. Doch Imke Colshorn ist davon überzeugt, dass die vom Ausschuss – einstimmig – initiierte Werbeaktion die Nachfrage schnell steigen lassen dürfte. Erste Aktion ist ein Faltblatt, das kurz und anschaulich über das Angebot informiert. Erhältlich ist es unter anderem beim ASB.
„Ein solches Angebot ist auch ein Baustein für mehr Lebensqualität in Stormarn. Wir können uns das leisten, müssen aber auch dafür sorgen, dass es angenommen wird, damit möglichst viele Menschen einen Nutzen davon haben“, sagt Landrat Klaus Plöger und kündigt an, sich in den kommenden zwei, drei Jahren anzuschauen, wie sich der Fahrdienst entwickelt. „Wenn es funktioniert, ist es schön. Wenn nicht, müssen wir uns erneut Gedanken machen“, sagt er. Imke Colshorn will bereits in einem Jahr erneut die Fahrdienstleistungen des ASB-Angebots auswerten. Wie nützlich das Angebot im Einzelfall schon jetzt ist, weiß sie aus der Praxis. „Der Fahrdienst ermöglicht behinderten Menschen, Konzerte und Theateraufführungen selbst in Hamburg und Lübeck zu besuchen. Das ist ein Gewinn an Lebensqualität.“ Landrat Klaus Plöger fügt hinzu: „Also sehr gut angelegtes Geld für Menschen mit Behinderung.“
Anträge auf Teilnahme am Fahrdienst für Behinderte sind unter Vorlage entsprechender Nachweise an den Kreis Stormarn, Fachdienst Soziale Leistungen, Mewesstraße 22-24 in 23843 Bad Oldesloe zu richten. Dort wird ein Berechtigungsbescheid erteilt.