Streit um die Ahrensburger St. Johanneskirche: Der Förderverein will auch am Sonntag Laienandachten in dem Gotteshaus abhalten. Kirchengemeinderat droht deswegen mit Kündigung.

Ahrensburg. Es scheint schon wieder vorbei mit der Ruhe in Ahrensburgs St. Johanneskirche. Nachdem das Gotteshaus nach zehnmonatiger Schließung, Streit und zähen Verhandlungen am Ostersonntag mit einem Gottesdienst wiedereröffnet worden war, droht die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Ahrensburg dem Förderverein nun mit der Auflösung des Vertrages. Und der regelt nichts geringeres als den Erhalt der Kirche bis 2019.

Der Streitpunkt: die sonntäglichen Laienandachten, die der Förderverein in der Backsteinkirche an der Rudolf-Kinau-Straße abhalten will. Die erste war für diesen Sonntag geplant, das hatte der Förderverein bekannt gegeben. Als Antwort auf einen Nebensatz im Eröffnungsgottesdienst von Propst Hans-Jürgen Buhl. Der hatte gesagt, dass Andachten nur von Montag bis Sonnabend genehmigt seien (wir berichteten). Kurz darauf flatterte per Post eine Rüge vom Justiziar des für Ahrensburg zuständigen Kirchenkreises Hamburg-Ost bei der Anwältin des Fördervereins ein. „Am 4. Mai will der Förderverein in der St. Johanneskirche eine Andacht abhalten. Diese Veranstaltung wurde nicht mit dem Kirchengemeinderat abgestimmt“, heißt es in dem Schreiben und weiter: „Ich weise darauf hin, dass dies vom Kirchengemeinderat als schwerer Vertragsverstoß angesehen wird.“ Auch die Konsequenzen des Verstoßes hat der Justiziar zu Papier gebracht: „Ich gehe davon aus, dass zunächst eine Abmahnung, bei Durchführung einer weiteren ungenehmigten Veranstaltung die Kündigung des Vertrags ausgesprochen wird.“

Ein Verbot für Andachten am Sonntag steht nicht im Vertrag

Klaus Tuch, zweiter Vorsitzender des Fördervereins, ist über das Schreiben irritiert. Er sagt: „Wir waren davon ausgegangen, dass wir unsere Andachten in der Kirche abhalten können. Im Vertrag ist vom einem Verbot keine Rede.“ Es sei lediglich vereinbart worden, dass sich beide Seiten über geplante Veranstaltungen abstimmen. An das Verbot der Kirche wollen sich die Mitglieder des Vereins dennoch halten – zumindest vorerst. „Die Andacht wird wieder vor der Kirche stattfinden“, sagt Tuch. Seit der Schließung am 30. Juni hatten seine Mitstreiter 43 Andachten vor dem Gotteshaus veranstaltet. „Wir werden uns nun beraten und müssen mit dem Kirchengemeinderat sprechen“, sagt Tuch.

Christian Werner, der beim Kirchengemeinderat für Finanzen zuständig ist, sagt über das Schreiben: „Es gibt einen Beschluss, nachdem an Sonntagvormittagen ausschließlich Gottesdienste in Ahrensburg durchgeführt werden dürfen.“ Laienandachten seien nicht erlaubt. Remmer Koch, Sprecher des Kirchenkreises Hamburg-Ost, sagt: „Wir bieten in Ahrensburg jeden Sonntag in der Schlosskirche sowie im Kirchsaal Hagen Gottesdienste an. Es müssen nicht parallel noch Laienandachten stattfinden.“ Zumal ganz Ahrensburg eine Kirchengemeinde sei. Inhalt des Vertrages ist der Beschluss nicht.

Zehn Monate dauerte der teils heftig ausgetragene Streit

Ende Juni 2013 hatte der Kirchengemeinderat die Kirche geschlossen – aus finanziellen Gründen, wie Koch sagt: „Das Gebäude ist energetisch schwierig, die Nebenkosten sind sehr hoch.“ Kurz darauf wurde ein Entwidmungsverfahren eingeleitet. Aus Protest hatte sich bereits im Mai der Förderverein gegründet und ab August Andachten vor den verschlossenen Kirchentüren abgehalten. Im Januar eskalierte der Streit zwischen Förderverein und Kirchengemeinderat, als dieser einen Bauzaun um das Gotteshaus ziehen ließ. „Weil Versicherungen und Juristen dringend vor Haftbarmachungen gewarnt hatten“, wie es aus dem Gemeinderat heißt. Der Förderverein fasste dies als „Provokation gegen die Gemeinde“ auf.

Anschließend kam Bewegung in die Debatte. Am 1. April unterzeichneten der Kirchengemeinderat und der Förderverein den Vertrag. Er regelt, dass die Kirchengemeinde bis Ende 2019 die Öffnung der St. Johanneskirche garantiert, alle 14 Tage einen Gottesdienst anbietet und das Entwidmungsverfahren stoppt. Der Förderverein übernimmt die Unterhaltskosten von jährlich rund 30.000 Euro, die er teils in bar, teils über ehrenamtliche Arbeit ableistet. Zudem darf der Förderverein die Kirche für Veranstaltungen nutzen, sofern sie den religiösen Grundsätzen der Kirchengemeinde nicht widersprechen. „Ich habe die Hoffnung, dass jetzt wieder Frieden einkehrt bei uns“, hatte Pastorin Anja Botta beim Vertragsabschluss gesagt. Ein kurzer Frieden war es.