Ein Anwohner hatte Klage gegen den B-Plan der Gemeinde eingereicht. Diese stoppte den Bau des Einkaufszentrums auf dem alten Platz und das Entstehen des neuen Festplatzes.
Trittau. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für den Schützenplatz in Trittau abgewiesen. Ein Anwohner hatte Klage gegen den B-Plan der Gemeinde eingereicht. „Er wohnt in der Nähe der Schützenhalle, dort soll der neue Festplatz für die Schützen entstehen“, sagt Jens Hoffmann (CDU), Mitglied des Bau- und Planungsausschusses.
Durch die Klage wurde nicht nur der Bau des neuen Festplatzes gestoppt. Auf dem Gelände des alten Festplatzes will der Investor Bartels-Langness, ein Groß- und Einzelhandelsunternehmen aus Kiel, ein Einkaufszentrum mit einem Markant-Markt sowie einen Discount-Markt bauen. Mehr als zweieinhalb Jahre gab es eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und den Schützen, bis die einem Tausch des Festplatzes zustimmten. „Nun muss zunächst der neue Platz für die Schützen entstehen, bevor das Einkaufszentrum auf dem alten Platz gebaut werden kann“, sagt Jens Hoffmann.
Peter Lange, der stellvertretende Bürgermeister Trittaus, war beim Verhandlungstermin im Oberverwaltungsgericht Schleswig anwesend. „Die Frage war, ob die Gemeinde alle Gutachten und die Auswirkungen auf das Grundstück ordentlich abgewogen hat. Das Gericht hat die Frage mit Ja beantwortet, die Klage ist nicht zulässig“, sagt er. „Die Gemeinde Trittau hat sauber gearbeitet in der Planung. Hätte das Gericht Mängel festgestellt, hätte es die Klage nicht in diesem frühen Stadium abgewiesen.“ Die Entscheidung fiel nach dem zweiten Termin.
Weniger Autolärm auf der Poststraße als vor zehn Jahren
Gemeint mit „sauberer Planung“ ist unter anderem das Lärmgutachten. Der Kläger hatte beanstandet, dass in einem Lärmgutachten von 2004 die Rede von 17.000 Fahrzeugen auf der Poststraße war. Ein aktuelleres Gutachten aber ging von knapp 10.000 Fahrzeugen aus. „Dies liegt an der westlichen Entlastungsstraße. Die Belastung ist nun also geringer“, sagt Peter Lange. „Zudem lebt der Kläger in einem Gebiet, in dem normalerweise nicht gewohnt werden darf, aber das Gebäude hat Bestandsschutz. Der Anlieger ist erst vor ein paar Jahren eingezogen. Der vorherige Bewohner hat sich nicht beschwert.“ Laut Jens Hoffmann ist der B-Plan seit 2008 rechtsgültig, 2009 sei eine neue Planung aufgestellt worden, die seit 2013 rechtsgültig sei. Danach habe der Anwohner geklagt. „Nun soll vor seiner Nase ein Parkplatz entstehen“, sagt Hoffmann.
Die Urteilsbegründung muss nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts noch verfasst werden, deshalb könne sie noch keine genauen Angaben machen, sagt Sprecherin Susanne Rublack.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass nun mit den Bau auf dem Schützenplatz begonnen werden darf. „Wir müssen abwarten, ob der Anlieger beim Bundesverwaltungsgericht Klage einreicht. Wenn nicht, könnten die Arbeiten beginnen“, sagt Peter Lange. „Allerdings so, dass das Schützenfest im Spätsommer nicht gestört wird.“ Jens Hoffmann sieht noch ein Problem: „Es kann sein, dass ein Formfehler die Sache verzögert, unter Umständen hätte der Plan wegen einer Gesetzesänderung noch mal ausgelegt werden müssen.“