Betreiber möchte ein “Wellness-Hotel mit FKK-Saunaclub“ eröffnen. Politiker beraten am 6. August. In der Nachbarschaft indes bricht angesichts der Aussicht auf ein Freudenhaus kaum Freude aus.
Reinfeld. Das ist ein ganz heißes Thema, mit dem sich Reinfelds Politiker gleich nach der Sommerpause befassen müssen: Ein Saunaclub strebt in die Stadt, ein FKK-Saunaclub "mit bordellartigem Charakter" und angeschlossenem "Wellness-Hotel". Als Standort bevorzugen die künftigen Betreiber etwas Verkehrsgünstiges. Sie haben sich auf ein Grundstück im Gewerbegebiet an der Autobahn 1 versteift.
Hinter McDonald's rechts abgebogen in die kleine Stichstraße, dann geradeaus, bis der Weg an einem Acker endet: Hier also könnte bald auch horizontales Gewerbe goldenen Boden finden. Norbert Leinius, Geschäftsführer der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS) und in dieser Eigenschaft eigentlich der Mann für Gewerbeansiedlungen aller Art, findet den Plan ziemlich blöd. "Es gab in der Vergangenheit schon mehrere Anfragen dieser Art für unsere Gewerbegebiete. Aber wir haben immer gesagt: Nein, so etwas machen wir nicht", sagt er. Nun sei es aber so, dass dieser Fall anders liege: "Es handelt sich um ein Grundstück, das uns gar nicht gehört." Mögen Reinfelder also noch Hoffnungen gehegt haben, der Wirtschaftsförderer werde den Plan vereiteln - sie sind verpufft.
In der Nachbarschaft indes bricht angesichts der Aussicht auf ein Freudenhaus kaum Freude aus. Das fragliche Grundstück grenzt auch an Wohnbebauung. Das Areal soll zwar noch geteilt werden, sodass sich zwischen Bordell und Reihenhäusern noch konventionelles Gewerbe niederlassen könnte. "Wir sind gerade hergezogen. So haben wir uns unsere neuen Nachbarn nicht vorgestellt", sagt Anwohnerin Birte Ott.
Die nackten Tatsachen: Im Rathaus liegt eine offizielle Bauvoranfrage vor. Demnach ist ein Neubau mit vier Geschossen "ohne Unterkellerung in konventioneller Ausführung mit Flachdachausführung" geplant. Außen soll es 46 Parkplätze geben, drinnen Bar, Sauna, "Kontaktbereiche", 15 "Ruheräume mit Dusche" und 32 Hotelzimmer.
Drinnen, so der Plan, werden "kostenpflichtige Dienstleistungen an Dritte erbracht" - allerdings nur an "mit dem Gegenstand des Unternehmens vertraute und volljährige Personen". Weiter heißt es: "Männliche und weibliche Personen entrichten zur Nutzung der Räumlichkeiten entsprechendes Eintrittsgeld. Im Eingangsbereich erhält der Kunde beim Betreten der Anlage einen Bademantel und Handtücher." Der Betreiber will "circa 25 bis 30 Angestellte" beschäftigen und von 11 Uhr am Vormittag bis 4 Uhr am nächsten Morgen öffnen.
Kein „Kerngebiet“ für Sauna-Puff
Die Stadt muss nun reagieren. Am Dienstag, 6. August, befassen sich die Mitglieder des Bauausschusses mit dem Thema. "Das wird sicherlich eine sehr spannende Diskussion", sagt der Vorsitzende des Gremiums, Lorenz Hartwig (CDU). "Die eine Seite ist das Moralische. Da muss jeder für sich darüber nachdenken, wie er das sieht." Auf der anderen Seite stünden die wirtschaftlichen Aspekte. Steuereinnahmen zum Beispiel. "Mal sehen, wo wir den Schwerpunkt setzen", sagt Hartwig. Wo auch immer das sein wird - er glaube nicht, dass sich in Reinfeld eine regelrechte Rotlichtszene entwickeln wird.
Bauamtsleiter Stephan Kruse hat drei mögliche Reaktionen auf die Bauvoranfrage skizziert und in einer Beschlussvorlage zusammengefasst. Die Ausführungen aus seiner Abteilung zeigen, dass die Ansiedlung eines Sauna-Puffs nicht nur unter moralischen und wirtschaftlichen, sondern vor allem auch unter rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Denn ein bordellähnlicher Betrieb ist eine sogenannte "kerngebietstypische Vergnügungsstätte", Reinfeld hat aber gar kein "Kerngebiet" ausgewiesen. Und in genau so einem Fall sind alternativ Ausnahmegenehmigungen in Gewerbegebieten erlaubt. Das, so die Einschätzung des Bauamtes, könnte zu einer Ermessensreduzierung seitens der Stadt führen und für eine schnelle Genehmigung sprechen.
Die Stadt könnte allerdings auch argumentieren, dass es im Gewerbegebiet bereits fünf Spielbetriebe - einen bei Aldi, vier im Gebäude von "Löwen-Play" - gibt. Auch sie sind "kerngebietstypische Vergnügungsstätten". Die Genehmigung der Nummer Sex könnte dann zu einer unzulässigen Anhäufung von Vergnügungsstätten führen, die dem Charakter eines Gewerbegebiets zuwiderliefe. Nach Einschätzung des Bauamts ist es jedoch problematisch, das Vorhaben mit dieser Begründung abzulehnen. Rechtlich liege das Grundstück im Geltungsbereich des Bebaungsplans 15B, tatsächlich aber in 15C. Dort gibt es noch keine Vergnügungsstätten.
Variante drei: Die Stadt könnte die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten grundsätzlich planungsrechtlich steuern. Dafür müsste der Vorgang in den für Stadtentwicklung, Wirtschaft und auch Verkehr zuständigen Ausschuss überwiesen werden. An dem läge es, Änderungen der Bebauungspläne auf den Weg zu bringen. Das Baugesuch könnte um ein Jahr zurückgestellt werden.