Kurzarbeit muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, weil die Agentur dann einen Teil der Lohnes für die Beschäftigten übernimmt...

Kurzarbeit muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, weil die Agentur dann einen Teil der Lohnes für die Beschäftigten übernimmt (Kurzarbeitergeld). Die Firma bezahlt nämlich nur noch den Lohn für die tatsächlich gearbeiteten Stunden. Arbeitnehmer mit Kindern bekommen 67 Prozent des ausfallenden Lohns, alle anderen 60 Prozent. Kurzarbeit hat viele Formen - es kann auch bedeuten, dass gar nicht gearbeitet wird. In der Regel reduzieren sich die Arbeitstage aber auf drei oder vier. Ein Beispiel: Fallen zwei Arbeitstage weg, bezahlt die Firma nur noch 3/5 des Lohns. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld. "Das führt dann über den Daumen gepeilt zu einem Verlust von zehn Prozent aufs Gesamtgehalt", sagt Rainer Muhl von der Arbeitsagentur. Vorteil: Der Arbeitgeber kann seine eingespielten Kräfte halten - trotz Wirtschaftsflaute.