Leipzig/Ahrensburg. BGH weist Antrag des Mannes auf Revision ab. Der 39-Jährige hatte seine Frau im September 2021 mit 29 Messerstichen getötet.

Für den Mord an seiner Ehefrau muss ein 39-Jähriger aus Ahrensburg lebenslang ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Lübeck bestätigt. Das Paar aus Afghanistan lebte in einer Wohnung in der Flüchtlingsunterkunft am Kornkamp in Ahrensburg. In der Nacht vom 5. auf den 6. September 2021 hatte der 39-Jährige seine Ehefrau durch 29 Stiche mit einem Fleischmesser getötet. Laut Gericht wollte der streng gläubige Muslim nicht akzeptieren, dass die 23-Jährige ein Leben nach westlichem Vorbild führen wollte.

Frau war zwischenzeitlich in Frauenhaus geflüchtet

In den Monaten vor der Tat war es nach Angaben mehrerer Zeugen deshalb wiederholt zu Streit zwischen den Eheleuten gekommen. Die 23-Jährige war zeitweise in ein Frauenhaus geflüchtet, nach Drohungen des 39-Jährigen gegen Familienangehörige aber zu ihm zurückgekehrt. Die Tat hatte der 39-Jährige zwar eingeräumt, aber behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, weil seine Frau ihn mit Drohungen provoziert habe. Unter anderem habe die 23-Jährige ihm den Umgang mit der gemeinsamen Tochter verbieten wollen. Eine Mordabsicht bestritt der 39-Jährige. Der Mann war kurz nach der Tat auf einem Autohof in Bayern festgenommen worden, als er an Bord eines Reisebusses nach Italien ausreisen wollte.

Das Landgericht Lübeck hatte den 39-Jährigen am 29. April 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen hatte dieser Revision eingelegt, sodass der BGH sich mit dem Fall befassen musste. Der dortige 5. Strafsenat hat nun entschieden, dass der Antrag keinen Erfolg hat. Er sei „offensichtlich unbegründet“, so die Richter. Das Urteil des Landgerichts Lübeck ist damit rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich.