Ahrensburg. Politiker fordern strengere Emissionsgrenzwerte für Anlage in Stapelfeld. Warum ein Gang vor Gericht unwahrscheinlich ist.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) hat Ahrensburgs Widerspruch gegen die Bau- und Betriebsgenehmigung für die geplante Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) in Stapelfeld zurückgewiesen. „Der Bescheid liegt jetzt vor“, sagte Bauamtsleiter Peter Kania während der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Montag. Die Schlossstadt hat jetzt die Möglichkeit, binnen vier Wochen gegen die Entscheidung zu klagen. Die Frist endet Mitte Januar.
Dass es dazu kommt, ist allerdings mehr als unwahrscheinlich. Denn zuvor war Ahrensburg bereits beim Vorgehen gegen die Müllverbrennungsanlage (MVA) samt Müllheizkraftwerk erfolglos. Beide Anlagen errichtet das Unternehmen EEW Energy from Waste derzeit in Stapelfeld. Sie sollen Ende 2024 in Betrieb gehen und die derzeitige „Mülle“ aus dem Jahr 1979 ersetzen. EEW investiert insgesamt rund 220 Millionen Euro in das Projekt.
Ahrensburgs Politiker diskutieren über Klage gegen Klärschlammverbrennung
Ahrensburg befürchtet höhere Schadstoffemissionen durch die geplante Reduktion der Schornsteinhöhe und fordert eine Verankerung strengerer Grenzwerte in der Betriebsgenehmigung. Deshalb hatte die Schlossstadt bereits gegen die Baugenehmigung für die MVA Widerspruch eingelegt, auch diesen hatte das LLUR abgewiesen. Daraufhin beschlossen Ahrensburgs Politiker, Klage einzureichen.
Letztlich zog die Stadt die Klage aber zurück, nachdem Fachanwälte zu dem Schluss gekommen waren, dass diese geringe Erfolgsaussichten hätte. Bei der KVA ist die Situation laut Kania dieselbe. Ahrensburgs Politiker wollen dennoch zunächst in den Fraktionen das weitere Vorgehen beraten. Sollte die Mehrheit sich für eine Klage aussprechen, müsste zur Wahrung der Frist im Januar wahrscheinlich eine Sondersitzung des Umweltausschusses anberaumt werden.