Ahrensburg. Der Schwede wollte Kokain und Ecstasy von Amsterdam in seine Heimat schmuggeln. Auf der A 1 stellte ihn die deutsche Polizei.

Zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis wegen der unerlaubten Einfuhr und unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln hat das Amtsgericht Ahrensburg den 40-jährigen Mikael S. (Namen geändert) verurteilt. Dem Schweden wird zur Last gelegt, 98 Gramm Kokain sowie 110 Ecstasy-Pillen mit einem Gesamtgewicht von 30 Gramm in Amsterdam erworben und in der Absicht nach Deutschland eingeführt zu haben, diese in Schweden gewinnbringend weiterzuverkaufen. Die Drogen mit einem Verkaufswert von rund 6600 Euro überschritten die in Deutschland zulässige Besitzmenge um das 15-fache. S. war am 9. Februar 2017 auf der Autobahn 1 in Richtung Puttgarden unterwegs, als er auf dem Rastplatz Ohlendiek nahe der Abfahrt Großhansdorf in eine routinemäßige Zollkontrolle geriet. S. übergab den zwei Zollbeamten freiwillig einen Beutel mit den Ecstasy-Tabletten, bei der folgenden Fahrzeugdurchsuchung konnte auch das im Reserveradfach versteckte Kokain sichergestellt werden. S. wurde in Gewahrsam genommen und zur Zolldienststelle nach Lübeck gebracht.

Ein Chatprotokoll lieferte der Polizei erdrückende Beweise

Aus einem Chatprotokoll, welches die Ermittler auf einem ebenfalls sichergestellten Smartphone des Verurteilten entdeckten, geht hervor, dass S. via Messenger den Amsterdamer Drogenhändler Hassan K. kontaktierte, um die Drogen zu ordern. S. hatte einige Jahre zuvor selbst in der niederländischen Hauptstadt gelebt. Beide vereinbarten ein Treffen in der Nacht des 8. Februar 2017 in K.s Wohnung, die Übergabe sollte schließlich zwischen 2 und 4 Uhr am 9. Februar erfolgt sein, unmittelbar vor S. Rückreise nach Schweden.

Vor Gericht räumte S. die Tat ein, bestritt aber die Vorsätzlichkeit. Er habe die Entscheidung zu der Reise nach Amsterdam nicht in der Absicht angetreten, Drogen zu erwerben, sondern vielmehr impulsiv wegen privater Probleme: „Ich wollte mal von zu Hause wegkommen.“ Dieser Darstellung widersprach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, sprach von einer „erdrückenden Beweislast“. So habe S. von seinem Smartphone schon vor der Tat Fotos verschickt, auf denen eindeutig Kokain zu sehen war. Er habe die Drogen bewusst im Voraus bestellt und sich auch über die Hochwertigkeit der Ware erkundigt.

Auch zeige S. keine Einsicht und habe bei seinem Teilgeständnis bewusst falsche Aussagen gemacht. „Damit kommt die von der Verteidigung beantragte Strafmilderung nicht in Betracht“, so die Staatsanwältin. Diese Ansicht teilte der Richter. S. kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, eine Vollstreckung in Schweden ist möglich.