Ahrensburg. Eine Geschäftspartnerin des ehemaligen Besitzers will eine halbe Million Euro einklagen. So soll es nun mit dem Hotel weitergehen.

Das Ahrensburger Park Hotel wird wohl auch in den kommenden Monaten weiter die Gerichte beschäftigen. Erst am Freitag war das Vier-Sterne-Haus in bester Lage gegenüber dem Schloss vor dem Amtsgericht Ahrensburg zwangsversteigert worden. Nun hat eine Geschäftspartnerin des vormaligen Hoteleigners, des österreichischen Unternehmers Peter Laupp, Klage eingereicht.

Die Geschäftsfrau, die namentlich nicht genannt werden möchte, verlangt von dem 82-Jährigen eine halbe Million Euro zurück. Das Geld hatte sie nach Informationen unserer Zeitung vor Jahren der Park Hotel Ahrensburg OHG in Form einer Hypothek zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft war bis Freitag Eigentümerin des Hotels, mehr als 98 Prozent der Unternehmensanteile gehören Peter Laupp und seiner Ehefrau Helga. Zudem war der Österreicher zuletzt Geschäftsführer des Unternehmens.

Park Hotel: Klägerin geht bei Erlös aus Zwangsversteigerung leer aus

Über die Forderung soll am 16. August eine Zivilkammer des Landgerichts Lübeck entscheiden. Gerichtssprecher Stephan Bahlmann bestätigt auf Anfrage, dass Zivilklage gegen die Park Hotel Ahrensburg OHG eingereicht worden ist. Zum Gegenstand des Verfahrens nennt er keine Details. „Aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten macht das Gericht bei Zivilsachen grundsätzlich vor dem Beginn der öffentlichen Verhandlung keine Angaben zu den Hintergründen eines Verfahrens“, sagt Bahlmann.

Die Unternehmerin, die jetzt Klage eingereicht hat, geht bei der Verteilung des Ersteigerungserlöses leer aus, weil die Summe nicht ausreicht, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Den Zuschlag für das seit Mai 2021 geschlossene Hotel hatten am Freitag die Hamburger Brüder Haydar und Ahmed Al-Talkani mit ihrer Firma Mamati GbR mit Sitz in Stapelfeld für 9,2 Millionen Euro erhalten. Sie betreiben bereits zwei Hotels in Stapelfeld und Hamburg-Altona.

Park Hotel unter dem Hammer: Nur ein Gläubiger bekommt Geld

„Anders als etwa im Insolvenzverfahren wird der erzielte Erlös aus der Versteigerung nicht anteilig auf die Berechtigten verteilt, sondern diese dürfen sich entsprechend einer gesetzlich vorgegebenen Rangfolge aus dem Topf bedienen“, sagt die zuständige Rechtspflegerin Maria Zink. Das bedeutet: Nachdem die Summe aufgebraucht ist, bekommen alle Gläubiger, die bis dahin nicht zum Zug gekommen sind, nichts mehr.

Der ehemalige Eigentümer des Park Hotels, Peter Laupp (l.), mit seinem Anwalt Claus Wincklemann bei der Zwangsversteigerung.
Der ehemalige Eigentümer des Park Hotels, Peter Laupp (l.), mit seinem Anwalt Claus Wincklemann bei der Zwangsversteigerung. © HA | Filip Schwen

Die Reihenfolge richte sich nach dem Rang der Gläubiger im Grundbuch. Dort steht die Postbank ganz vorn. Allein das Kreditinstitut, das die Zwangsversteigerung als Hauptgläubiger beantragt hatte, fordert von der Park Hotel Ahrensburg OHG 19 Millionen Euro zurück. Die Summe setzt sich aus einer Grundschuld über 8,3 Millionen Euro, neun Millionen Euro nicht gezahlten Zinsen aus den Jahren 2016 bis 2020 und Gerichtskosten zusammen. Der Erlös reicht folglich nicht einmal aus, um die Forderungen der Postbank zu begleichen.

Unternehmerin fordert Rückzahlung aus Laupps Privatvermögen

Die nun klagende Unternehmerin steht im Grundbuch sogar nur auf Rang vier. Noch davor wird das Ehepaar Laupp aufgeführt, das der Park Hotel Ahrensburg OHG eigenes Geld geliehen hatte. Peter Laupp stellte der Gesellschaft demnach vier Millionen Euro zur Verfügung, seine Frau Helga 1,5 Millionen. Die ehemalige Geschäftspartnerin hatte der OHG demnach 500.000 Euro über eine sogenannte Höchstbetragssicherungshypothek zur Verfügung gestellt. Die Zwangsversteigerung verfolgte sie am Freitag auf den Zuschauerrängen im Ahrensburger Amtsgericht.

Im Anschluss an die Zuschlagserteilung zeigte sie sich erbost, sagte gegenüber unserer Zeitung: „Es kann nicht sein, dass Herr Laupp so davonkommt.“ Die Geschäftsfrau verweist darauf, dass Gesellschafter in der Unternehmensform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit ihrem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern hafteten. Deshalb müsse Laupp ihr die halbe Million Euro aus eigener Tasche zurückzahlen.

Park Hotel: Laupp möchte Streit außergerichtlich beilegen

Dass der Österreicher das könnte, kann angenommen werden. Eigenen Angaben zufolge gehören dem 82-Jährigen, der im Kurort Bad Ischl bei Salzburg lebt, Anteile an 16 Unternehmen der Medizintechnik-, Elektronik- und Hightech-Branche. Laupp bestätigt auf Anfrage das Verfahren gegen die OHG. Der 82-Jährige möchte den Streit laut eigener Aussage außergerichtlich beilegen. „Wir streben eine Einigung an“, sagt er. Unklar ist aber, inwieweit er persönlich überhaupt haftbar ist. Denn seine Anteile an der Park Hotel Ahrensburg OHG hatte der Österreicher kurz vor dem Versteigerungstermin an den Wiener Geschäftsmann Milenko Stanojevic veräußert. Laut Laupp ist der Verkauf aber noch nicht notariell abgeschlossen.

Auch hier könnte es zu einem weiteren Rechtsstreit kommen: Stanojevic, der die OHG erworben hatte, um das Park Hotel selbst wiederzueröffnen und bis zuletzt versucht hatte, die Versteigerung abzuwenden, hatte nach der Zuschlagserteilung bereits angekündigt, dass er das Haus nicht freiwillig räumen wolle. Zunächst steht nun der sogenannte Erlösverteilungstermin an. Dabei stellt das Amtsgericht formal fest, welcher Gläubiger welchen Anteil des Versteigerungserlöses erhält. Die übrigen Gläubiger können dagegen Widerspruch einlegen.