Ahrensburg. Wer kann mitbieten? Wie hoch ist das Mindestgebot? Rechtspflegerin erklärt Ablauf des Verfahrens am kommenden Freitag.

In den vergangenen Monaten gab sich Peter Laupp, österreichischer Unternehmer und bisheriger Eigentümer des Park Hotels in Ahrensburg, stets optimistisch, die Zwangsversteigerung des Vier-Sterne-Hauses direkt gegenüber dem Schloss noch abwenden zu können. Doch jetzt, eine Woche vor dem Versteigerungstermin, sieht es nicht danach aus. Am kommenden Freitag, 17. Juni, können Interessenten ab 10 Uhr in Saal 1 des Ahrensburger Amtsgerichts ihre Gebote abgeben. Gegenüber unserer Zeitung erklärt Maria Zink, zuständige Rechtspflegerin, die die Versteigerung leiten wird, den Ablauf des Verfahrens.

Warum wird das Park Hotel zwangsversteigert?

Grundsätzlich kann ein Gläubiger, meist eine Bank, die Zwangsversteigerung einer Immobilie beim Amtsgericht beantragen, wenn der Eigentümer ein Darlehen nicht mehr bedienen kann. Grund ist meistens eine Insolvenz. Wer die Zwangsversteigerung des Park Hotels beantragt hat und warum, dazu möchte sich Zink mit Rücksicht auf das Verfahren nicht äußern.

Das Vier-Sterne-Haus, das vor allem allem von Geschäftsreisenden besucht wurde und als Tagungsort über die Stadtgrenzen hinaus bekannt war, ist allerdings bereits seit mehr als einem Jahr geschlossen. Am 1. Mai 2021 hatte die Pächterin, die Hamburger Centro Hotel Group, den Betrieb des Hauses endgültig eingestellt. Zu den Gründen gab es unterschiedliche Angaben. Die Corona-Pandemie hatte dem Haus schwer zugesetzt. Aber es soll auch seit Längerem Unstimmigkeiten zwischen der Centro Hotel Group und Laupp gegeben haben.

Der Unternehmer hatte versucht, das Hotel zu verkaufen und eigenen Angaben zufolge bereits einen Interessenten, scheiterte aber am Einspruch des Ahrensburger Bauamtes. Die Behörde hat ein Mitbestimmungsrecht, weil die Immobilie in einem städtischen Sanierungsgebiet liegt. Das Bauamt beanstandete einen zu hohen Kaufpreis, der nach Informationen unserer Redaktion mehr als doppelt so hoch war wie der vom Gutachterausschuss festgesetzte Verkehrswert. der Immobilie. Demnach ist der zweistöckige Komplex mit einer Nutzfläche von etwa 7305 Quadratmetern, Tiefgarage mit 57 Stellplätzen, 109 Gästezimmern mit zusammen 154 Betten, Schwimmbad und Sauna 6,6 Millionen Euro wert.

Wer kann am Freitag mitbieten?

„Jeder kann ein Gebot abgeben“, sagt Maria Zink. Eine Voranmeldung sei nicht erforderlich. „Tatsächlich können Gebote nur mündlich am Verhandlungstermin abgegeben werden“, erklärt die Rechtspflegerin. Allerdings müssten Interessenten eine sogenannte Bietsicherheit leisten. Sie entspricht zehn Prozent des Verkehrswertes der Immobilie und dient dazu, die Gerichtskosten zu decken. Außerdem müssen Bieter zur Verhandlung ein amtliches Ausweisdokument, oder, falls sie ein Gebot für eine dritte Person abgeben, eine notariell beglaubigte Bevollmächtigung vorlegen.

Wie hoch ist das Mindestgebot?

Das niedrigstmögliche Gebot liegt gemäß dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) bei der Hälfte des Verkehrswertes des Versteigerungsobjektes, in diesem Fall also bei 3,3 Millionen Euro. „Allerdings kann der Gläubiger beantragen, die Untergrenze auf 70 Prozent des Verkehrswertes zu erhöhen“, erklärt Zink. Liegt die höchste gebotene Summe darunter, gibt es keinen Zuschlag. „Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber verhindern, dass ein Objekt verscherbelt wird“, so die Rechtspflegerin.

Wie läuft der Versteigerungstermin ab?

„Die Versteigerung selbst kann man sich vorstellen, wie die Auktionen in Film und Fernsehen“, sagt Zink. Mit einem Unterschied: Sie sei weniger anonym. „Jeder, der ein Gebot abgibt, muss dies namentlich tun.“ Die Rechtspflegerin erläutert: „Ich rufe jedes Gebot auf, sage zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten und erteile, wenn keine höhere Summe genannt wird, den Zuschlag.“ Der Zeitraum, in dem Gebote abgegeben werden können, betrage, auch wenn er Bietstunde heiße, 30 Minuten.

Was passiert, nachdem ein Bieter den Zuschlag erhalten hat?

„Gebote, die abgegeben werden, sind verbindlich“, sagt Zink. Wer sich durchsetze, könne keinen Rückzieher machen. Nach der Versteigerung gebe es einen sogenannten Erlösverteilungstermin. „Hier wird entschieden, welche Gläubiger welchen Anteil des Erlöses erhalten“, sagt sie. „Die Anspruchsteller bedienen sich nacheinander“, erklärt Zink. Die Reihenfolge sei gesetzlich festgelegt. „Gerichtskosten und ausstehende öffentliche Abgaben stehen ganz vorn“, so Zink. Erst an fünfter Stelle folgen, wenn noch Geld übrig ist, die Ansprüche der Gläubiger.

Wie geht es weiter, wenn die Versteigerung ergebnislos bleibt?

„Wenn es keine Interessenten gibt oder das Höchstgebot unter der Mindestsumme liegt, kann entweder ein zweiter Termin anberaumt werden, bei dem die Gebotsuntergrenze dann nicht mehr gelten würde, oder das Verfahren wird einstweilen eingestellt“, sagt Zink. Die Entscheidung liege beim Gläubiger.

Besteht die Möglichkeit, dass die Versteigerung noch abgewendet wird?

Theoretisch könnte die Zwangsversteigerung noch ausgesetzt werden, wenn sich Gläubiger und Schuldner in Verhandlungen auf eine andere Lösung verständigen, etwa eine Stundung der Raten oder eine Umschuldung. Im Fall des Park Hotels kommt als neuer Faktor hinzu, dass Peter Laupp eigenen Angaben zufolge inzwischen nicht mehr Eigentümer des Vier-Sterne-Hauses ist.

Wie der Österreicher unserer Redaktion sagte, habe er zwar nicht die Immobilie selbst, dafür aber die Eigentümergesellschaft, der das Hotel gehört, in den vergangenen Tagen an einen langjährigen Geschäftspartner veräußert. Dieser, ein Unternehmer aus Wien, ist auf Anfrage ebenfalls überzeugt, die Versteigerung noch abzuwenden. Er wolle das Park Hotel bis zum Jahresende wiedereröffnen und habe bereits konkrete Pläne, sagt er gegenüber unserer Redaktion. Derzeit sieht es aber nicht danach aus, als würde es dazu kommen.