Ahrensburg. Ahrensburg und 150 andere Städte und Gemeinden hatten Petition an Bildungsministerin unterzeichnet. Sie beklagen steigende Kosten.

Mehr als 150 Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen zwei Jahren eine Resolution an Bildungsministerin Karin Prien (CDU) unterzeichnet, in der sie mehr Unterstützung vom Land bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit fordern. Auch die Stadt Ahrensburg hat sich dem Text per Beschluss der Stadtverordneten im April 2021 angeschlossen.

Nun liegt die Antwort aus Kiel vor. Tenor: Das Land stelle genug Geld für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Als „sehr ernüchternd“ bezeichnete Tanja Eicher, Leiterin des Fachbereichs Bildung, Familie und Kultur in der Stadtverwaltung die Rückmeldung des Landes am Donnerstag im Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss. „Wir haben lediglich eine ausweichende Stellungnahme bekommen“, sagte sie.

Städte und Gemeinden beklagen steigende Kosten für Schulsozialarbeit

Demnach habe der Petitionsausschuss des Landtags sich mit der Resolution befasst, das Thema aber letztlich zur Beratung an den Sozialausschuss weiterverwiesen. Das Ergebnis der dortigen Debatte stehe noch aus. Die Resolution war ursprünglich vom Amt Mitteldithmarschen verfasst worden. Zahlreiche Kommunen hatten sich angeschlossen.

Die Städte und Gemeinden beklagen, dass die Kosten für die Schulsozialarbeit seit Jahren steigen, das Land sich an den Mehrausgaben aber kaum beteilige. Immer mehr Kinder und Jugendliche kämen mit Problemen in die Schulen, sodass die Zahl der Sozialpädagogen immer weiter aufgestockt werden müsse.

Ausgaben haben sich in Ahrensburg seit 2011 verdreifacht

2020 zahlte Ahrensburg für elf Stellen in der Schulsozialarbeit 467.000 Euro, 127.000 Euro davon bekam sie vom Land. 2011 lagen die Kosten noch bei nur rund 159.000 Euro, 89.000 davon zahlte Kiel. Das Land sieht in der Schulsozialarbeit eine freiwillige Leistung der Kommunen im Rahmen der Jugendarbeit, weshalb die Finanzierung der Sozialpädagogen anders als die Gehälter der Lehrkräfte nicht in seine Zuständigkeit falle.