Ahrensburg. Für regelmäßige Rundgänge steht Ordnungsämter nicht genügend Personal zur Verfügung. Polizei hilft, wenn Streifen Verstöße feststellen.
Angesichts der ständig steigenden Zahlen von Corona-Infizierten werden allerorten Forderungen nach schärferen Kontrollen der Hygieneregeln, respektive der Maskenpflicht laut. Nicht zuletzt im jüngsten Erlass der Landesregierung. Dort findet sich der Satz: „Begleitend sind unter anderem verstärkte Kontrollen durchzuführen.“ Was nicht in besagtem Papier steht, wer das denn in welchem Turnus umsetzen soll. „Regelmäßige Kontrollen wären zwar wünschenswert und sicher notwendig, sind aber reines Wunschdenken. Hier gibt es eine gewaltige Kluft zwischen Anspruch und Realität“, sagt nicht nur Agnes Heesch, Medienkoordinatorin im Rathaus Bad Oldesloe.
Kreisverwaltung stellt gerade einmal fünf Mitarbeiter
Rein formal fällt die Kontrolle von Hygieneauflagen in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung. Da diese aber nicht Mitarbeiter in alle 55 Stormarner Kommunen entsenden kann, hat sie bereits im April, als die ersten coronabedingten Schutzmaßnahmen erlassen worden sind, ein Amtshilfeersuchen an die Städte und Gemeinden gerichtet. „Wir setzen hier auf ein Drei-Säulen-Modell: Kontrollen durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Ordnungsämter in den Kommunen und Beamte der Polizei“, sagt Kreissprecher Michael Drenckhahn auf Anfrage dieser Zeitung. Mit eigenen Kräften sei man unter anderem durch Außendienstler des Gesundheitsamtes im Einsatz, die ohnehin Hygienekontrollen in Gaststätten und Geschäften durchführen. „Mehr als fünf Mitarbeiter kann die Kreisverwaltung aber kaum stellen“, so Drenckhahn. Und zusätzliches Personal für Kontrollgänge könne nicht so ohne weiteres akquiriert werden.
So fühlen sich nicht wenige Leiter von örtlichen Ordnungsämtern ziemlich allein gelassen. „Regelmäßige Kontrollgänge zu organisieren, ist de facto unmöglich, dafür fehlen uns schlicht die personellen Kapazitäten“, sagt Bernd Mahns, Ordnungsamtsleiter in Glinde. Deshalb konzentriere man sich vorrangig auf die Markttage am Mittwoch und Sonnabend. „Dann erhalten wir auch Unterstützung durch den Marktmeister und versuchen einen oder zwei Kollegen aus dem Innendienst loszueisen“, so Mahns. Bei der ersten Corona-Welle im März und April habe er sogar selbst Kontrollgänge übernommen.
In Bargteheide sind nur punktuelle Kontrollen möglich
In Ahrensburg könnten außer den zwei Außendienstmitarbeitern, die normalerweise für die Verkehrsüberwachung zuständig sind, höchsten zwei weitere Mitarbeiter sporadisch eingesetzt werden, sagt Stadtsprecher Fabian Dorow. „Wir versuchen jetzt, aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen zusätzliche Kollegen zu rekrutieren, aber mehr als vier werden draußen nie unterwegs sein können“, so Dorow.
In Bargteheide zählt das Ordnungsamt ebenfalls gerade fünf Mitarbeiter. Von denen sind in der Regel ebenso nur zwei im Außendienst tätig und überwachen vorrangig den ruhenden Verkehr. „Da wir wegen der Corona-Pandemie ohnehin Mitarbeiter eines externen Sicherheitsdienstes verpflichtet haben, laufen gerade Gespräche, ob sie nun auch für Kontrollgänge am Stadtpark und auf dem Schulgelände eingesetzt werden können“, sagt Stadtsprecher Alexander Wagner. Doch selbst dann seien allenfalls „punktuelle“ Kontrollen möglich.
Polizei kann keine reguläre außerplanmäßige Hilfe leisten
So stellt sich die Situation offenbar auch in der Kreisstadt dar. „Bei uns sind im Ordnungsamt insgesamt sechs Kollegen tätig, die aber durch diverse andere Aufgaben weitgehend ausgelastet sind“, sagt Agnes Heesch. Deshalb habe man nun ein Team aus vier Mitarbeitern gebildet, die „stichprobenartig“ Kontrollgänge in den risikoträchtigen Bereichen der Einkaufszone, am Zentralen Busbahnhof, dem Skateland und dem Exer durchführen sollen.
Bliebe noch die „dritte Säule“ des Kontrollsystems, die Polizei. Einer entsprechenden Anfrage beim Landespolizeiamt in Kiel zufolge, ist außerplanmäßige Hilfe von dieser Stelle regulär aber nicht zu erwarten. „Die vorrangige Zuständigkeit für Kontrollen im Rahmen des Infektionsschutzes obliegt den Gesundheitsbehörden“, teilte Sprecher Marcel Schmidt schriftlich mit.
Einnahmen von 18.347 Euro Bußgeld bis zum 27. Oktober
Die Landespolizei unterstütze zwar im Rahmen der Amtshilfe auf Anforderung der jeweils zuständigen Stellen. Ansonsten bleibe es aber bei „erforderlichen Maßnahmen“ im Einzelfall. „Wenn etwa bei Streifentätigkeiten Verstöße gegen die Corona-Regelungen festgestellt werden“, erläutert Schmidt.
„Sporadisch“, „punktuell“, „stichprobenartig“, „im Einzelfall“ – von verstärkten, geschweige denn regelmäßigen, Kontrollen der Maskenpflicht in Stormarns Städten und Gemeinden kann offenbar keine Rede sein. So verwundert es kaum, dass die Kreisverwaltung in einer Corona-Bilanz auf Anfrage dieser Zeitung bis gestern in 197 Fällen gerade Einnahmen von insgesamt 18.347 Euro infolge von Verstößen gegen Hygieneauflagen verbuchen konnte.
Vorsätzliches Nichttragen von Masken kostet 150 Euro
Dabei sind die Bußgelder zum Teil deutlich höher als bei Vergehen im Straßenverkehr. Für das „vorsätzliche Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trotz mehrfacher Aufforderung durch eine Ordnungskraft“ werden ebenso 150 Euro fällig, wie für die Nichteinhaltung des Mindestabstands. Wer beim Besuch eines Restaurants vorsätzlich falsche Kontaktdaten angibt, muss sogar 1000 Euro berappen.
In den allermeisten Fällen mussten Privatpersonen, zumeist wegen Kontaktverstößen zwischen 75 und 100 Euro zahlen. Die höchste Summe entfiel auf den Betreiber eines Imbisses, der als Wiederholungstäter sogar insgesamt 5000 Euro berappen musste. Weitere 90 Fälle sind laut Ingo Lange, Leiter des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit, aktuell noch in der Bearbeitung.