List/Sylt. Der historische Alte Gasthof in List ist unwiederbringlich verloren. Der Bürgermeister der Gemeinde ist entsetzt über die milde Geldbuße.

Der illegale Abriss des Alten Gasthofs Ende Dezember 2022 in List auf Sylt hat auf der Nordseeinsel viel Unmut und Bedauern um den Verlust des historischen Gebäudes von 1650 hervorgerufen. Nun steht fest: Der Eigentümer Andreas Kammholz, der das Reetdachhaus ohne Genehmigung abreißen ließ, kommt einigermaßen günstig weg.

Er hat in der vergangenen Woche vom Kreis Nordfriesland einen Bußgeldbescheid über 30.000 Euro erhalten und diesen nach Angaben von Kreissprecher Hans-Martin Slopianka auch bereits akzeptiert.

In der vergangenen Woche hatte Ronald Benck, der Lister Bürgermeister, noch die große Hoffnung geäußert, dass Kammholz für die illegale Aktion deutlich kräftiger zur Kasse gebeten wird. Doch daraus ist nichts geworden, wie der Kreissprecher nun erklärt.

Illegaler Abriss auf Sylt: Eigentümer kommt billig davon

„Bei der Ermessensabwägung zur Höhe des Bußgeldes musste der Kreis ermitteln, wie hoch der Unterschied zwischen dem Wert des Grundstückes mit dem alten Gasthof und dem Wert des Grundstückes ohne den alten Gasthof ist“, sagte Slopianka im Gespräch mit dem Abendblatt.

„Wie diese Wertdifferenz zu ermitteln ist, hat der Gesetzgeber nicht genau festgelegt. Wir sind davon überzeugt, dass eine entsprechende Wertsteigerung selbst unter Einschaltung eines Gutachters nicht mit so hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden könnte, dass ein Gericht einen Bußgeldbescheid, der deutlich über 30.000 Euro hinausgeht, mit Sicherheit bestätigen würde.“

Eigentümer des Grundstücks in List auf Sylt darf mehrere Doppelhäuser bauen

Die Bemessungsgrundlage sei eben nicht das, was der Eigentümer durch den Bau neuer Gebäude an Geld verdienen könne, sagte Slopianka. „Auch wenn wir selbst gern ein höheres Bußgeld festgesetzt hätten, haben wir Herrn Kammholz deshalb in der vergangenen Woche einen Bußgeldbescheid in der im Bundesbaugesetzbuch genannten Höhe von 30.000 Euro zugesandt, so der Kreissprecher.

Von einem Wertzuwachs ist auszugehen. Der bestehende Bebauungsplan in List erlaubt dem Eigentümer für das betreffende Grundstück den Bau von drei Doppelhäusern.

Lister Bürgermeister ist entsetzt über das niedrige Bußgeld

Lists Bürgermeister Ronald Benck sagt dem Abendblatt zu der Entscheidung des Kreises: „Ich bin entsetzt, dass der Kreis ein Bußgeld in deutlich geringerer Höhe als vom Justizministerium vorgeschlagen festgesetzt hat. Ich persönlich verurteile diese Entscheidung aufs Schärfste und fordere die Verantwortlichen auf, schnellstmöglich ihren Fehler zu korrigieren.“ In Kiel hatten sich sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium mit der Angelegenheit befasst.