Keitum. Einwohner des bei Touristen beliebten Dorfes ärgern sich über eine Werbeaktion der Telefongesellschaft. Wie es nun weitergehen soll.
Die Einwohner von Keitum legen viel Wert auf Äußerlichkeiten – zumindest, wenn es um das Erscheinungsbild ihres Ortes geht. Dass seit gut einem Jahr auffällig plakatierte Verteilerkästen der Telekom in ihrem Dorf stehen, schmeckt vielen von ihnen überhaupt nicht. Auch Unternehmer zeigen sich verärgert.
Sylt: Keitum gilt als „grüner Ort“ der Insel
Weite Alleen und alte Friesenhäuser prägen die Kulisse des 900-Seelen-Dorfs, das nicht ohne Grund als „grüner Ort“ von Sylt gilt. Damit das so bleibt, herrschen klare Vorschriften: Haustüren müssen „handwerksgerecht aus Holz hergestellt“ werden, Gebäude sind „mit rechteckiger Grundfläche“ auszubilden und bei der Dacheindeckung ist „Natur-Reet zu verwenden“. Das sind nur einige Vorgaben, die in der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt für die Ortsteile Tinnum, Keitum, Munkmarsch, Archsum und Morsum niedergeschrieben sind.
Die friesische Ästhetik sehen einige Bürgerinnen und Bürger allerdings durch die auffällig plakatierten Verteilerkästen der Telekom empfindlich gestört. In dem rund zehn Quadratkilometer großen Ortsteil gebe es mindestens fünf Stück von ihnen, berichtet Bauunternehmer Jan Junge dem Abendblatt. Der 43-Jährige, der auch stellvertretender Vorsitzender des Ortsbeirates Keitum/Munkmarsch ist, hat sich der Angelegenheit mittlerweile persönlich angenommen.
Satzung: Großflächige Werbung ist eine Ordnungswidrigkeit
Denn: Die magentafarbene Gestaltung der Verteilerkästen stellt nicht nur einen optischen Makel, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Paragraph 15, Absatz drei der geltenden Ortsgestaltungssatzung schreibt vor, dass freistehende Werbeschilder nicht größer als 0,5 Quadratmeter sein dürfen. Eine Vorgabe, die im Fall der großflächig plakatieren Telekom-Kästen deutlich überschritten ist.
„Jeder Gastronom darf seine Werbetafeln nur in einer bestimmten Größe haben und die Telekom macht hier, was sie möchte. Da können wir uns doch nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, begründet Junge seinen Unmut. „Ich habe die Telekom persönlich angeschrieben und darauf hingewiesen, dass diese Plakatierung hinsichtlich unser Ortsgestaltungssatzung nicht erwünscht ist.“ Seine beiden Anfragen blieben unbeantwortet.
Werbung auf Verteilerkästen: Bußgeld von 500.000 Euro droht
Der Zwist um die Gestaltung der Verteilerkästen war am Montagabend auch Gesprächsthema in der öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates. „Da platzt mir als Unternehmer die Hutschnur! Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich an die Vorschriften halten und so ein Konzern erhebt sich einfach“, polterte Peter Peters (CDU). Der Bürgervertreter forderte, das Vergehen der Telekom zur Anzeige zu bringen. „Das ist die einzige Lösung“, meint auch Junge. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann laut der aktuellen Ortsgestaltungssatzung mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Der Keitumer Ortsbeirat selbst kann lediglich Empfehlungen für das weitere Vorgehen aussprechen. Das Thema werde nun im Bauausschuss der Gemeinde Sylt beraten, teilte die Ortsbeiratsvorsitzende Gritje Stöver mit. Erst im folgenden Schritt würde sich der Kreis Nordfriesland mit der Angelegenheit befassen.
Sylt: Telekom sieht keinen Grund, die Plakate zu verändern
Die Gemeinde Sylt habe die Telekom bereits zweimal zu dem Sachverhalt kontaktiert – und mittlerweile eine Rückmeldung erhalten. Die Telekom sehe keinen Grund, die Plakatierung zu verändern, hieß es am Montag in der Beiratssitzung. Auf Abendblatt-Anfrage war die Telekom am Dienstag nicht zu erreichen.
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Eine Möglichkeit mit der viele Inselbewohner deutlich besser leben können, ist unterdessen die Bemalung der farblosen Kästen. In der Maybachstraße in Westerland zum Beispiel ziert eine Dünenlandschaft mit Blick aufs Meer den länglichen Verteilerkasten. Ob das den hohen Ansprüchen der Keitumer genügt, ist aber ein anderes Thema.