Rendsburg. Antrag auf Schutzschirmverfahren für Kliniken in Rendsburg und Eckernförde. Das sind die Gründe für die Insolvenz.
Die Geschäftsführung der Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde hat am Freitag beim Amtsgericht Neumünster Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung gestellt. Die Patientenversorgung sei über den gesamten Zeitraum vollumfänglich gesichert, teilte das kommunale Unternehmen des Kreises Rendsburg-Eckernförde mit. Als Grund wurden eine drohende Zahlungsunfähigkeit und eine komplizierte Rechtslage nach einem Bürgerentscheid genannt.
An den beiden Kliniken arbeiten zusammen etwa 2400 Menschen. Die Krankenhäuser verfügen über insgesamt 800 Betten. Früheren Angaben der Krankenhausgesellschaft zufolge war bei den Imland-Kliniken für das kommende Jahr mit einer Unterdeckung von mehr als 40 Millionen Euro gerechnet worden.
Imland-Kliniken insolvent: Einnahmenbußen wegen Corona
Die Geschäftsführung nannte als Gründe Einnahmeeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie, die enorm gestiegenen Energiekosten sowie unaufschiebbare Investitionen, unter anderem in Bausubstanz und -technik beider Häuser. Zudem hatten die Menschen in der Region per Bürgerentscheid entschieden, dass die Chirurgie und die Geburtsstation erhalten bleiben sollen. Andere Szenarien sahen speziell für Eckernförde Einschnitte vor.
Nicht nur in Eckernförde, sondern auch in Rendsburg seien Sanierungen notwendig. „Dies wird auch mit Härten verbunden sein“, sagte die Geschäftsführung.
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Imland-Kliniken: Versorgungsangebot soll Bedarf der Bürger gerecht werden
In den ersten drei Monaten des Schutzschirm-Verfahrens übernimmt die Arbeitsagentur die Gehälter der Beschäftigten. In diesem Zeitraum muss die im Amt bleibende Geschäftsführung gemeinsam mit einem Sachwalter, den ihnen das Gericht zur Seite stellt, ein Sanierungskonzept erarbeiten.
„Selbst wenn der Kreis weiteres Geld bereitgestellt hätte, wäre Imland innerhalb weniger Wochen erneut von der Zahlungsunfähigkeit bedroht und stünde praktisch wieder vor den gleichen Problemen“, begründete die Geschäftsführung den Insolvenzantrag. Über das Schutzschirmverfahren könnten dringend erforderliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden. Ziel sei ein Versorgungsangebot, das dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürgern gerecht werde und wirtschaftlich nachhaltig sei.