Schleswig. Die vorläufige Dienstenthebung des früher hochrangigen Polizeigewerkschafters wegen Geheimnisverrats hat Bestand.
Die vorläufige Dienstenthebung des Polizeioberkommissars und ehemaligen Landesvizes der Deutschen Polizeigewerkschaft, Thomas Nommensen, wegen mutmaßlichen Geheimnisverrats ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig bestätigt worden. Das teilte das OVG, dessen 14. Senat für Disziplinarsachen des Landes zuständig ist, am Mittwoch mit. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Das OVG entschied damit anders als zuvor das Verwaltungsgericht. Es hatte die vorläufige Dienstenthebung durch das Innenministerium aufgehoben.
Das OVG argumentierte, die Dienstenthebung sei gerechtfertigt, weil Nommensens Entfernung aus dem Beamtenverhältnis "überwiegend wahrscheinlich sei". Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht, dass der Polizeibeamte Straftaten begangen habe, "indem er Geheimnisse (...) unbefugt offenbart und dadurch vorsätzlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet" habe. Dagegen hatte das Verwaltungsgericht zwar auch den Verdacht eines schwerwiegenden Dienstvergehens für begründet, eine Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme aber "nicht für überwiegend wahrscheinlich" gehalten.
Hinreichender Tatverdacht auf Geheimnisverrat rechtfertigt Suspendierung
Der Senat des OVG stützte sich bei seinem Beschluss auf zwei - von insgesamt zwölf - Sachverhaltskomplexen und sah diese als ausreichend an. Es bestehe hinreichender Tatverdacht, dass der Polizeibeamte Informationen zur Entlassung eines als gefährlich eingestuften Strafgefangenen und die in diesem Zusammenhang getroffenen Schutzmaßnahmen sowie Informationen bezüglich einer bevorstehenden Entlassung eines Polizeianwärters unberechtigt an einen Zeitungsredakteur weitergegeben habe, der diese veröffentlicht habe.
Da die genannten Handlungen strafrechtlich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt seien, sei disziplinarrechtlich auch die Höchstmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst - möglich und im konkreten Fall auch überwiegend wahrscheinlich, begründete das OVG seinen Beschluss.
Auswertung des Nommensen-Handys spielte auch bei Aus für Grote eine Rolle
Im August 2019 hatte die Kieler Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung auch das Mobiltelefon des damaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG) sichergestellt. Gegen Nommensen ermittelt die Behörde wegen des Verdachts des Geheimnisverrats. Er soll Polizeiinterna an einen Journalisten durchgestochen haben. Auf seinem Handy stellten die Ermittler umfangreiche Kommunikationsdaten sicher, unter anderem WhatsApp-Protokolle und E-Mail-Verkehr.
Die Auswertung der Chats durch die Staatsanwaltschaft Kiel spielte auch beim Aus von Hans-Joachim Grote als Innenminister eine entscheidende Rolle. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte den Parteifreund Ende April entlassen, weil er sich von ihm falsch über dessen Kommunikation mit dem Polizisten und dem Journalisten informiert fühlte.
Polizeibeauftragte von Fall Nommensen ebenfalls indirekt betroffen
Indirekt betroffen ist durch den Fall Nommensen auch die schleswig-holsteinische Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni. Die Leiterin der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin, Maren Freyher, hat gegen Samadoni Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Inhalte eines vertraulichen Gesprächs zwischen beiden sollen bei Nommensen gelandet sein.