Kiel/Geilenkirchen. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt weist Beschwerde ab. Eine Frau muss sich wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten.
Im mysteriösen Todesfall der "Gorch Fock"-Kadettin Jenny Böken hat Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt eine Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung der Ermittlungen abgewiesen.
Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatte "Der Spiegel" berichtet. Die Beschwerde wurde demnach Anfang Juli als unbegründet verworfen.
Die damals 18-Jährige Jenny Böken aus Geilenkirchen bei Aachen war in der Nacht zum 4. September 2008 während einer Ausbildungsfahrt des Segelschulschiffs der Marine bei einer Wache über Bord gegangen. Die Todesumstände blieben ungeklärt. Die ursprünglichen Ermittlungen wurden 2009 eingestellt.
Straftat vorgetäuscht? Ermittlungen gegen Zeugin
Im Juni 2019 nahm die Staatsanwaltschaft das Todesermittlungsverfahren wieder auf. Grund waren Aussagen einer Zeugin. Diese beruhten laut Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf Hörensagen.
Die Kieler Staatsanwaltschaft stellte ihre neuerlichen Ermittlungen im November wieder ein, weil sie die Zeugin als unglaubwürdig einstufte.
Gegen die Frau läuft nun ein Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat, wie der "Spiegel" schrieb. Das Verfahren sei Ende November 2019 eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwalt Michael Bimler der dpa. "Die Ermittlungen dauern an."