Hamburg/Berlin. Der Hindenburgdamm wird vorübergehend voll gesperrt. Derweil setzt sich die Kieler Koalition für den Ausbau der Marschbahn ein.
Auf der Marschbahnstrecke nach Sylt ist es am frühen Freitagmorgen erneut zu Verspätungen und Sperrungen gekommen. Grund dafür waren laut Deutscher Bahn Gegenstände im Gleis. Der Betrieb auf der Strecke zwischen Klanxbüll und Westerland kam zwischenzeitlich komplett zum Erliegen.
Nach Angaben der Bahn war um 5.50 Uhr ein Zug in Höhe Morsum-Kliff liegen geblieben. Die Strecke über den Hindenburgdamm wurde in beiden Richtungen vorübergehend gesperrt, die Fahrzeiten verlängerten sich. Erst um 9.47 Uhr war die Strecke wieder komplett frei.
Kieler Koalition setzt sich für Ausbau der Marschbahn ein
Unterdessen haben die Koalitionsfraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag einen Dringlichkeitsantrag zum Ausbau der Marschbahn eingereicht. Dass das Bundesumweltministerium keinen Nutzen des zweigleisigen Streckenausbaus zwischen Niebüll und Klanxbüll sehe, „ist weltfremd und geht an der Realität vorbei“, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Kay Richert am Freitag. Schleswig-Holstein lasse sich dieses Veto von SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze nicht gefallen.
Mit dem Antrag, der nächste Woche im Parlament behandelt wird, solle der Landtag einen eindeutigen und hoffentlich einstimmigen Appell nach Berlin senden. „Die Bundesregierung muss zur Vernunft kommen und das Veto der SPD-Umweltministerin umgehend kippen“, forderte der FDP-Politiker. Die Koalitionsfraktionen von CDU, Grünen und FDP würden nicht lockerlassen. Die SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli hatte am Donnerstag betont, „der Ausbau muss beschleunigt werden.“
Ausbau der Sylt-Verbindung fehlt im Gesetzentwurf
Das Bundesumweltministerium hatte einen gesetzlich beschleunigten Ausbau der Marschbahnstrecke aus juristischen Gründen abgelehnt. Der klima- und verkehrspolitische Nutzen solcher Projekte müsse sehr hoch sein, um das Konzept der Legalplanung zu rechtfertigen, hieß es. Der Nutzen einer zweigleisigen Marschbahn sei aber nach dieser fachlichen Prüfung „mit den übrigen in dem Gesetzentwurf enthaltenen Schienenverkehrsprojekten nicht vergleichbar“, hieß es. Die Entscheidung, den Ausbau nicht in die Liste der Projekte für eine sogenannte Legalplanung aufzunehmen, „ist Ergebnis einer juristisch erforderlichen Abwägung“, sagte ein Ministeriumssprecher.
In dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf tauchte die Marschbahn überraschend nicht mehr auf – obwohl dies ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorsah.