Kiel. Die Kieler Juristin Maya S. steht wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen vor Gericht – ein beispielloses Verfahren.

Gut zwei Jahre lang hat Maya S. in der Tierschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Kiel gewirkt – mit erheblichen Folgen. Mehr als 1000 Tiere wurden unter ihrer Regie beschlagnahmt: Pferde, Rinder, Hühner, Tiger, Kaninchen, Hunde. Nun steht die Staatsanwältin, die wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aktiv geworden war, selbst vor Gericht. Rechtsbeugung und Diebstahl wirft ihr die Staatsanwaltschaft Itzehoe vor, insgesamt zehn Fälle sind angeklagt. Am Dienstag begann das Verfahren vor der Siebten Großen Strafkammer des Landgerichts Kiel. Es ist ein Prozess, den es in Schleswig-Holstein, aber auch bundesweit so noch nicht gegeben hat.

Dass Staatsanwälte zu Angeklagten werden, geschieht in Deutschland zum Glück recht selten. Bei Maya S. (44) hat es lange gedauert, bis es so weit gekommen ist. Die Staatsanwältin arbeitete von Ende 2011 bis Anfang 2014 in der Tierschutzabteilung. Als immer mehr Tierhalter gegen ihr Vorgehen Anzeige erstatteten, wurde sie erst vom Dienst suspendiert, im Februar 2017 dann ihres Amtes enthoben. Maya S. klagte gegen diese Entscheidung und unterlag 2018 vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Ihre Karriere liegt in Trümmern.

Komplette Ställe wurden leer geräumt

Aber sie selbst hat auch einige Leben aus der Bahn geworfen. Warum sie derart rabiat gegen Tierhalter in Schleswig-Holstein vorging, wird vielleicht im Prozess vor dem Landgericht geklärt werden können. Einen ersten Anhaltspunkt lieferte Staatsanwalt Joachim Reinhold, als er am Dienstag die Anklage gegen Maya S. verlas. „Die Angeklagte wollte ihre Stellung als Staatsanwältin nutzen, um das Tierschutzrecht mit Nachdruck durchzusetzen“, sagte er. Dabei habe sie sich „in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“.

Maya S. räumte in einer von ihr im Gerichtssaal verlesenen Stellungnahme ein, Fehler gemacht zu haben – allerdings nur wegen Arbeitsüberlastung. „Keinesfalls aber habe ich das Recht gebeugt“, sagte sie. 36 Verhandlungstage sind für das Verfahren anberaumt. Es gibt viel zu besprechen. Die Staatsanwältin hatte ganze Höfe, komplette Ställe leer räumen lassen, wenn es aus ihrer Sicht Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzrecht gab. Landwirte waren betroffen, aber auch Pferdezüchter, Schäfer, Betreiber von Reiterhöfen, Hühner- und Hundehalter. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Itzehoe sind noch nicht abgeschlossen, weitere drei Fälle könnten dazukommen. Darunter einer, der im Hamburger Umland für Aufsehen gesorgt hatte.

Zirkus Las Vegas von 60 Polizeibeamten umstellt

Am 8. Mai 2013 gegen 6.30 Uhr wurde der in Norderstedt gastierende Zirkus Las Vegas von rund 60 Polizeibeamten umstellt, den Schaustellern wurde das Verlassen der Wohnwagen untersagt. Die Staatsanwältin Maya S. ließ zunächst den Elefanten Gitana betäuben und abtransportieren. Für ihn lag auch ein entsprechender Gerichtsbeschluss vor. Anlass für die Aktion war eine Anzeige des Stuttgarter Tierschutzvereins Peta. In einer Peta-Pressemitteilung vom selben Tag hieß es: „Mit einem Polizeiaufgebot befreiten heute Morgen Amtsveterinäre des Kreises Segeberg eine Elefantendame aus einer artwidrigen Haltung im Zirkus Las Vegas. Peta sieht in der Maßnahme Modell-Charakter für weitere Zirkusbetriebe, in denen Elefanten teilweise ebenfalls einzeln und unter tierquälerischen Bedingungen gehalten werden.“

Maya S. beließ es allerdings vor Ort nicht dabei, den Elefanten wegzuschaffen. Ein Hund, zwei Tiger und zwei Löwen wurden ebenfalls abtransportiert –ohne Gerichtsbeschluss. Begründung der Staatsanwältin damals: Es sei „Gefahr im Verzug“.

Die Tiere wurden notveräußert

Alle Tiere wurden notveräußert, ohne die Eigentümer zu informieren. Dies ist auch in den jetzt zehn angeklagten Fällen der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Maya S. Sie nahm den rechtmäßigen Eigentümern der Tiere damit die Möglichkeit, die Veräußerungen zu verhindern.

Die rechtliche Aufarbeitung des Norderstedter Einsatzes nahm viel Zeit in Anspruch. Zu prüfen war die Frage: War der Vorwurf der Staatsanwaltschaft richtig, der Zirkus habe gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen? Seit 2016 ist klar, dass Maya S. im Fall der beiden Löwen, der beiden Tiger und des Hundes falsch gelegen hatte. Das Amtsgericht Norderstedt stellte das Verfahren gegen den Dompteur, den Eigentümer der Tiere, ein. Die Kosten des Verfahrens trug die Staatskasse, der Dompteur musste entschädigt werden.

Viele der von Maya S. ausgelösten Gerichtsverfahren schleppten sich quälend lange hin. Mal wurden Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt, mal höhere Geldstrafen, mal gab es Freisprüche. In einigen Fällen fehlt bis heute das Urteil.

Landwirte verloren ihre komplette Rinderherde

Betroffen macht, welche Konsequenzen die Aktivitäten der Staatsanwältin für die Tierhalter hatten. Pferdezüchtern wurde die Berufsgrundlage genommen, Landwirte verloren ihre komplette Rinderherde, Schafe und Hunde wurden ihrer gewohnten Umgebung beraubt und für wenig Geld weiterverkauft. Einige Tiere starben nach der Beschlagnahmung. Ein Ende der durch Maya S. ausgelösten Prozesslawine ist derzeit noch nicht erkennbar. Ebenso wenig ist derzeit bekannt, wie groß der finanzielle Schaden für die Landeskasse ist.

Das Kieler Finanzministerium rechnet jedenfalls mit entsprechenden Forderungen. Im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Haushaltstitel drastisch heraufgesetzt: von 450.000 Euro auf fünf Millionen Euro. mit dpa