Kiel/Hamburg. Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien im Norden. Im kommenden Schuljahr ist einiges anders. Eine Übersicht.
Am Freitag ist letzter Schultag in Schleswig-Holstein. Für die Schüler heißt dies in der Regel: Sechs Wochen abschalten, mit Freunden treffen, in den Urlaub fahren. Wenn sie nach den Ferien wieder an die Schule zurückkehren, wird manches anders sein - egal ob an Grundschulen, Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien. Ein Überblick:
Neue Anforderungen an Grundschulen
Die Verbesserung der Kompetenzen in Deutsch und Mathematik steht im Mittelpunkt der neuen Anforderungen. Am spürbarsten werden hier die Auswirkungen im Fach Deutsch sein: So soll das Erlernen der Rechtschreibung von Anfang an eine entscheidende Rolle spielen. Nur Schreiben nach Gehör sei nicht zulässig, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Zudem sollen Grundschüler verpflichtend eine verbundene Schreibschrift lernen. Eine weitere Neuerung ist der Grundwortschatz, der zum neuen Schuljahr zur Verfügung steht. Die Schulen können ihn zunächst freiwillig einsetzen, bevor er zum Schuljahr 2019/20 Pflicht werde.
Zeugnisnoten ab Klasse drei
Die Grundschüler in Schleswig-Holstein müssen sich trotz Kritik etwa der SPD, des Kinderschutzbunds oder der Bildungsgewerkschaft GEW ab der dritten Klasse wieder auf Noten einstellen. Noten seien ein gutes Rückmeldesystem für Eltern und Schüler, findet Prien. Deshalb sollen Notenzeugnisse mit ergänzendem Kompetenzraster ab der dritten Klasse wieder die Regel sein. Schulen, die bei Berichtszeugnissen bleiben wollen, dürfen dies - wenn die Schulkonferenz sich dafür entscheidet. „Wir machen keine Bildungspolitik mit der Brechstange.“
Auch in den Jahrgangsstufen fünf bis sieben sollen Notenzeugnisse mit ergänzendem Kompetenzraster der verordnungsrechtliche Normalfall werden. Bisher erhalten Schüler dieser Klassenstufen an Gemeinschaftsschulen grundsätzlich ein Berichtszeugnis. Auch hier gilt aber: Die Schulkonferenz kann Notenzeugnisse durch Berichtszeugnisse ersetzen.
Verbindliche Empfehlungen
Gymnasium oder Gemeinschaftsschule - welche weiterführende Schule kommt nach der vierten Klasse in Frage? Dazu müssen die Grundschulen ab dem neuen Schuljahr wieder schriftliche Empfehlungen aussprechen. Dabei kann entweder nur die Schulart Gemeinschaftsschule oder beide weiterführenden Schularten empfohlen werden. Wenn ein Kind mit einer ausschließlichen Empfehlung für die Gemeinschaftsschule trotzdem ein Gymnasium besuchen soll, müssen die Eltern ein Beratungsgespräch mit dem Gymnasium führen.
Rückkehr zu G9 an Gymnasien
Schleswig-Holstein verabschiedet sich wie viele andere Bundesländer vom Turbo-Abi nach acht Jahren und kehrt zu G9 an Gymnasien zurück. Gymnasien haben aber einmalig die Gelegenheit erhalten, sich per Schulkonferenzbeschluss für den Verbleib bei G8 oder dem sogenannten Y-Modell mit parallelen G8- und G9-Jahrgängen zu entscheiden. Von den 99 Gymnasien im Land hat sich nur eines für den Verbleib bei G8 entschieden. Drei Gymnasien wollen das Y-Modell beibehalten. Auch wenn die Gymnasien offiziell erst zum Schuljahr 2019/20 zu G9 zurückkehren, profitieren laut Ministerium auch schon Kinder, die nach den Ferien auf eine solche Schule wechseln. G9 wird rückwirkend auch für sie eingeführt.