Flensburg. Ermittler konnten jetzt das 35-jährige Opfer befragen. Seine Aussage kann Teile der Tat aufklären. Lob für Polizistin.

Die Suche nach den Hintergründen der Messerattacke in einem Zug in Flensburg geht am Freitag weiter. Am Mittwochabend hatte eine Polizistin einen Asylbewerber aus Eritrea, der sie und einen Mitreisenden in einem Zug in Flensburg mit einem Messer verletzt hatte, erschossen. Mittlerweile konnten die Ermittler das 35 Jahre alten Opfer des Angreifers befragen.

Nach Auswertung der ersten Zeugenaussagen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nun von folgendem Geschehensablauf aus: So habe die 22-jährige Polizeibeamtin in dem in den Flensburger Bahnhof einfahrenden Zug zur Ausgangstür laufen wollen, als sie von dem mutmaßlichen Täter angegriffen und mit einem Küchenmesser verletzt wurde, teilte die Flensburger Polizei am Freitagvormittag mit. Ein mitreisender 35-jähriger Mann habe die Hilferufe der Frau gehört und sei ihr umgehend zur Hilfe geeilt. Es sei ihm gelungen, die beiden zu trennen. Dabei sei er zu Boden gegangen. Er sei ebenfalls attackiert worden, habe eine schwere Stichverletzung erlitten und sich während der Auseinandersetzung den Arm gebrochen. Nach bisherigen Erkenntnissen habe die Polizeibeamtin ihre Dienstwaffe gezogen und auf den Tatverdächtigen geschossen. Der mutmaßliche Angreifer wurde tödlich verletzt.

Die Frage nach dem Auslöser des Messerangriffs ist weiter offen

Der Auslöser, der zu dem Angriff auf die Polizeibeamtin führte, ist laut Staatsanwaltschaft weiterhin unbekannt. „Für den konkreten Moment, in dem die Beamtin angegriffen wurde, gibt es keine Zeugen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt. Auch der 35-jährige Mitreisende konnte am Donnerstag vernommen werden. Er sei erst auf das Geschehen aufmerksam geworden, als die Polizistin um Hilfe rief, sagte er.

Seine Aussage hat also wesentliche Fragen der Ermittler offen lassen müssen. Die 22 Jahre alte Polizistin aus Bremen hatte zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht, wie die Staatsanwaltschaft sagte. Gegen die Polizistin werde, wie in einem solchen Fall üblich, wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt, erklärte die Oberstaatsanwältin. Es werde geprüft, ob sich der Verdacht erhärtet oder ob sie aus Notwehr gehandelt habe.

Keine Hinweise auf terroristischen Hintergrund

Die am Donnerstag durchgeführte Obduktion konnte zweifelsfrei klären, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen eritreischen Staatsbürger handelt. Dieser war im September 2015 nach Deutschland eingereist und hatte eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Er wohnte in Nordrhein-Westfalen. Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Getöteten haben keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund ergeben", hieß es weiter.