Hamburg/Berlin. Die Techniker Krankenkasse stellte am Mittwoch ihren Cannabis-Report vor. Nutzen für die Patienten weiter unklar.
Bei Verordnungen von medizinischem Cannabis liegt Hamburg mit 145 Verordnungen je 100.000 Versicherte auf Platz fünf, Schleswig-Holstein mit 120 Rezepten auf Platz sieben. Der Durchschnitt aller Bundesländer liege bei 118 Verordnungen, teilte die Techniker-Krankenkasse (TK) am Donnerstag mit.
Sie stellte in Berlin ihren neue Cannabis-Report vor. Spitzenreiter ist das Saarland mit 209 ärztlichen Verordnungen vor Bayern mit 156 und Baden-Württemberg mit 152 Rezepten. Der Report zeige, dass medizinisches Cannabis nur selten eine Alternative zu den bewährten Therapien sei, aber Patienten im Einzelfall helfen könne.
Seit Änderung der Gesetzgebung Anfang 2017 seien bundesweit bei der TK rund 2900 Anträge auf Kostenübernahme eingegangen, sagte der Leiter der Landesvertretung Schleswig-Holstein, Johann Brunkhorst. Die Kasse habe dafür 2,3 Millionen Euro ausgegeben. Im Vergleich zu anderen neuen Arzneimitteln sei das nicht auffällig viel.
Verordnung bei chronischen Schmerzen und Palliativtherapie
Medizinisches Cannabis sei kein pflanzliches Wundermittel und nur selten eine Alternative zu bewährten Therapien, sagte in Berlin der Arzneimittelexperte Gerd Glaeske. Er kritisierte vor allem die Therapie mit Cannabisblüten. Diese hätten trotz dünner Studienlage eine Sonderstellung im Gesetz. Dadurch müssten Hersteller, anders als bei anderen Medikamenten, nicht nachweisen, dass ihr Produkt einen Zusatznutzen hat.
Laut Report bleibt weiter unklar, welchen Patientengruppen Cannabis in welcher Dosis und welcher Form helfen kann. Seit März 2017 ist es gesetzlich möglich, dass Patienten im Einzelfall Cannabis auf Rezept bekommen, etwa bei chronischen Schmerzen und als Palliativ-Behandlung.