Kiel/Hamburg. Der Standort für das neue Zentrum soll Glücksstadt sein. Wann es in Betrieb gehen wird, steht allerdings noch nicht fest.
Auf eine gemeinsame Einrichtung für die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern haben sich jetzt Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geeinigt. Sie soll zusätzlich zu dem bereits bestehenden Ausreisegewahrsam am Hamburger Flughafen in Betrieb genommen werden. Verantwortlich für die Einrichtung in Glückstadt mit insgesamt 60 Plätzen wird Schleswig-Holstein sein. Wann die neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen wird, steht noch nicht fest.
„Wir werden mit dieser Einrichtung ein konsequentes Rückführungsmanagement mit unseren humanitären Grundüberzeugungen in Einklang bringen“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote. Es bleibe dabei, dass sein Ministerium bei Rückführungen in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage in jedem einzelnen Fall prüfen werde, ob eine Rückkehr nach humanitären Gesichtspunkten zu verantworten ist. „Und es bleibt auch dabei, dass wir in Zweifelsfällen der Humanität Vorrang vor der Rückführung einräumen“, so Grote.
Bis Ende November gab es in Hamburg 559 Abschiebungen
In Hamburg wurden im vergangenen Jahr 805 Menschen abgeschoben, davon 641 ins Heimatland und 164 in Drittstaaten. Bis zum 30.11. dieses Jahres waren es 559. 388 wurden in ihr Heimatland zurückgebracht, und 171 in Drittstaaten. In Schleswig-Holstein gab es 2016 insgesamt 840 Abschiebungen. Bis zum 30.11. dieses Jahres wurden 327 Personen in ihre Heimatländer oder aufnahmeverpflichtete Drittländer abgeschoben. 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 23 Menschen abgeschoben, 2017 gab es dort 25 Rückführungen.
Bei dem Ausreisegewahrsam am Flughafen handele es sich nicht um eine „Abschiebehaftanstalt“, betonte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde. Dieser Ausreisegewahrsam sei ausdrücklich nicht für die langfristige Unterbringung von Abschiebungshäftlingen errichtet worden und eigne sich somit nicht für eine Unterbringung über mehrere Wochen oder gar Monate. Im Ausreisegewahrsam könne aktuell Abschiebungshaft nur für maximal zehn Tage vollstreckt werden. Diese Frist reiche jedoch in vielen Fällen nicht aus, um eine Abschiebung zu planen und durchzuführen. „Hamburg ist daher sehr an einem verlässlichen Angebot an Abschiebungshaftplätzen in räumlicher Nähe interessiert.“